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Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung | Betreuungsverfügung

Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Pateienten- und Betreuungsverfügung

Die richtige Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern eine wichtige Entscheidung eines jeden erwachsenen Menschen.

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen über die Vorsorgevollmacht sowie über die Betreuungs- und Patientenverfügung.

 
 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Jeder erwachsene Mensch kann durch Unfall, Krankheit, Alter oder eine seelische Krise in die Lage kommen, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln zu können. In dieser Situation ist niemand ohne Vollmacht berechtigt, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Auch die erwachsenen Kinder sind nicht in der Lage, in Vertretung z.B. Unterschriften zu leisten. Die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge wird erst ab dem 01.01.2023 in § 1358 BGB geregelt.

Aus diesem Grund kann der Vollmachtgeber mit Hilfe der Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die bereit sind, im Bedarfsfall für den Vollmachtgeber zu handeln. Wünsche und persönliche Bedürfnisse sowie zusätzliche Anweisungen, wie die Angelegenheiten geregelt werden sollen, können benannt werden. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ermöglicht somit ein hohes Maß an Selbstbestimmung.

Die bevollmächtigte Person sollte die Bereitschaft zur Umsetzung der Vollmacht mit seiner Unterschrift dokumentieren.

Die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht kann sowohl von Notaren als auch von Betreuungsstellen durchgeführt werden. Diese Beglaubigung ist nach § 6 Abs. 2 Betreuungsbehördengesetz (BtBG) Aufgabe der Betreuungsstellen.

Mit der öffentlichen Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht wird bestätigt, dass die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht von Ihnen stammt.

Damit die/der Bevollmächtigte Grundstücksgeschäfte gegenüber dem Grundbuchamt vollziehen kann, ist die öffentliche Beglaubigung der Vollmacht erforderlich, um diese vor dem Grundbuchamt nachzuweisen.

Weitere Beispiele für das Erfordernis einer beglaubigten Vollmacht sind Erklärungen, welche die bevollmächtigte Person gegenüber dem Handelsregister abgeben soll, oder auch die Erklärung einer Erbausschlagung (z.B. wegen Überschuldung des Nachlasses).

Mit einer öffentlich beglaubigten Vollmacht, die auch zur Vertretung bei Behörden ermächtigt, ist es der bevollmächtigten Person möglich, einen Reisepass oder Personalausweis für den/die VollmachtgeberIn zu beantragen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Durch eine schriftliche Verfügung für den Betreuungsfall kann der Betroffene bestimmen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll, aber auch, wen er keinesfalls als Betreuer haben möchte. Das Gericht wird bei der Bestellung eines Betreuers die in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche berücksichtigen, sofern keine begründeten Bedenken gegen die Betreuerbestellung bestehen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung kann formlos erstellt werden. Aus Beweisgründen sollte sie schriftlich verfasst werden. Inhaltlich sollte die Verfügung Auskunft geben, in welchem Umfang und in welcher Art medizinische Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn der Betroffene nicht mehr einwilligungsfähig ist. Es ist sinnvoll, die Verfügung mit dem Arzt des Vertrauens durchzusprechen. Die Patientenverfügung sollte im Abstand von 1 bis 2 Jahren auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf erneuert werden.

Der/die Bevollmächtigte oder Betreuungsperson wird im Patientenverfügungsgesetz (§ 1901a BGB) dazu bestimmt, dem Willen der/des Verfügenden Geltung zu verschaffen. Empfohlen wird daher zusätzlich eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Gleichwohl ist niemand verpflichtet, eine Patientenverfügung zu erstellen.

Sie können die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.

Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte über das Vorhandensein von Vorsorgeverfügungen zu informieren. Dadurch sollen unnötige Betreuungsverfahren effektiv vermieden werden.

Die Broschüre des Kreises Paderborn steht zum Download zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen ein Exemplar auch per Post zu.

Die Betreuungsvereine der AWO und Diakonie in Paderborn beraten ausführlich zum Thema Vorsorgevollmacht. Die Beratung wird ausdrücklich empfohlen.

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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

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