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Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung | Betreuungsverfügung

Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Pateienten- und Betreuungsverfügung

Die richtige Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern eine wichtige Entscheidung eines jeden erwachsenen Menschen.

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen über die Vorsorgevollmacht sowie über die Betreuungs- und Patientenverfügung.

 
 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Was ist eine Patientenverfügung?

Sie können die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.

Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte über das Vorhandensein von Vorsorgeverfügungen zu informieren. Dadurch sollen unnötige Betreuungsverfahren effektiv vermieden werden.

Die Broschüre des Kreises Paderborn steht zum Download zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen ein Exemplar auch per Post zu.

Die Betreuungsvereine der AWO und Diakonie in Paderborn beraten ausführlich zum Thema Vorsorgevollmacht. Die Beratung wird ausdrücklich empfohlen.

Downloads

Amt
Sozialamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5044 bis 5047; 5064 bis 5065
Telefax
05251 308 - 5097
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude E, 2. Obergeschoss
Raumnummer
E.02.01 - E.02.04, E.02.32
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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