Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Adoptionsberatung

Adoption ist die Annahme als Kind.

Durch eine Adoption entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechtsfolgen.

Das Wohl des Kindes ist Leitgedanke der Adoption.

Die Adoptionsvermittlung ist Aufgabe der Jugendhilfe. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist es, für das Kind die am besten geeigneten Adoptionsbewerber zu vermitteln. Zukünftige Eltern sollten die Verantwortung für das bestimmte Kind tragen können. Sie sollten das Kind in seiner Eigenart annehmen und ihm Geborgenheit und Liebe vermitteln. Ziel der Adoption ist die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnis.

Wer ein Kind adoptieren möchte, muss sich zunächst bei der Adoptionsvermittlung um ein Adoptivkind bewerben. Dazu bieten wir Beratung an. Die Bewerber erhalten die erforderlichen Unterlagen und sie werden auf ein Leben mit dem Adoptivkind vorbereitet.

Voraussetzungen zur Bewerbung

  • Alter
    Mindestalter – ein Ehepartner muss 21Jahre und der andere 25 Jahre sein. Ein Höchstalter ist nicht festgeschrieben. Es muss jedoch bedacht werden, dass ein Eltern-Kind- Verhältnis – auch altersmäßig beachtet wird.

  • Einkommensverhältnisse
    Von den Bewerbern muss der Nachweis erbracht werden, dass ein Aufwachsen des Kindes in ihrer Familie ökonomisch abgesichert ist.

  • Wohnverhältnisse
    Eine kindgerechte Umgebung, ausreichender Wohnraum für die Familie und für das Kind Rückzugsmöglichkeit sollte zur Verfügung stehen.

  • Berufstätigkeit
    Bewerber müssen ihre berufliche Tätigkeit den Bedürfnissen des Kindes anpassen können.

  • Gesundheit
    Es muss gewährleistet sein, dass Bewerber über einen längeren Zeitraum in der Lage sind, die Versorgung des Kindes sicherzustellen.

  • Vorstrafen
    Können ein Ausschlusskriterium sein: z. B. Misshandlung, Körperverletzung, Gewaltverbrechen.
    Die Bewerber haben ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

  • Partnerschaft
    sollte schon längere Zeit bestehen und belastbar sein.

  • Kinder in der Familie
    Kinder der Familie werden mit einbezogen.


Lassen Sie sich beraten über den formalen Verlauf der Bewerbung und das Verfahren.


Adoptionsarten

  • Fremdadoption
  • Stiefkindadoption
  • Verwandtenadoption
  • Erwachsenenadoption
  • Auslandsadoption

Adoptionsformen

  • Inkognito – geheim - keine Kontakte
  • halboffenen Adoption- persönlicher Kontakt in anonymer Form – weitere Öffnung möglich
  • offene Adoption – persönliche Kontakte - auch nach Adoption


Wir sind für Sie da, wenn Sie

  • Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten. Wir beraten und begleiten Sie in ihrer Entscheidungsfindung.

  • Ihre Herkunftseltern/familie ausfindig machen möchten. Wir unterstützen Ihre Suche.

  • Informationen über Ihr Kind und sein Wohlbefinden erhalten möchten, welches Sie zur Adoption freigaben.

  • Sie erfahren haben, dass Sie eine Schwester oder einen Bruder haben, der/die vor Jahren adoptiert wurde und wünschen sich jetzt nähere Informationen oder Kontakt?

  • Sie ein Kind adoptieren möchten und überlegen, ob eine Auslandsadoption in Frage kommt.

  • Sie an Gruppenarbeit interessiert sind und Gleichgesinnte suchen.

Weitere Informationen geben alle Landesjugendämter.

Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5169
Telefax
05251 308 - 895169
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 7. Obergeschoss
Raumnummer
A.07.02
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“