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Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die alleinerziehenden Eltern hilft, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Er soll eine vorübergehende finanzielle Unterstützung bieten, bis der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen nachkommt oder bis das Kind volljährig ist.


Bin ich hier richtig?
Der Kreis Paderborn ist für Sie zuständig, wenn Sie und Ihr(e) Kinde(er) in den folgenden Orten des Kreisgebietes wohnen:
Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Salzkotten

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie in der Kernstadt Paderborn oder ihren Ortsteilen (Benhausen, Dahl, Elsen, Marienloh, Neuenbeken, Sande, Schloß Neuhaus oder Wewer) leben, wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Paderborn - Am Hoppenhof, Internetseite: https://mein-digiport.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22513/show


Wann besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Ein minderjähriges Kind hat gemäß § 1 UVG Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn es

  •  seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat,
  • bei einem seiner Elternteile lebt, der
  •  ledig,
  • verwitwet,
  • geschieden,
  • von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder
  • dessen Ehegatte wegen Krankheit, Behinderung oder aufgrund richterlicher Anordnung mindestens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist
  • keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt oder Unterhaltersatzleistungen von seinem anderen Elternteil erhält
  • bei Tod des Elternteils/Stiefelternteils Waisenbezüge bzw. Schadensersatzleistungen erhält
  • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • ab dem 12. Lebensjahr besteht ein Anspruch, wenn
  • keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) bezogen werden, 
  • oder die Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II durch Unterhaltsvorschussleistungen vermieden werden kann oder
  • der/die Alleinerziehende zusätzlich zum SGB II-Leistungsbezug (Bürgergeld) ein eigenes Einkommen von mindestens 600 € brutto im Monat erzielt.

Die abschließende Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt nach Antragsstellung durch die hiesige Unterhaltsvorschusskasse.


Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen:

Die Höhe der ausgezahlten Leistungen orientiert sich am Mindestunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle.
Seit dem 01.01.2025 gelten folgende Zahlbeträge:

Alter der KinderMindestunterhaltabzüglich KindergeldUVG-Leistung
0 - 5 Jahre482 Euro255 Euro227 Euro
6 - 11 Jahre554 Euro255 Euro299 Euro
12 - 17 Jahre649 Euro255 Euro394 Euro


Wichtig:
Bei Änderungen der Düsseldorfer Tabelle können sich andere Zahlbeträge ergeben.
Einkünfte des Kindes wie Waisenrente, (anteilige) Unterhaltszahlungen, Unterhaltsersatzleistungen oder eine Ausbildungsvergütung verringern den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen.


Verfahren:
Unterhaltsvorschussleistungen müssen schriftlich beantragt werden. Alle benötigten Unterlagen finden Sie im Downloadbereich.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie bitte per Post an

Kreis Paderborn
UVK
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn

oder geben ihn während der Sprechzeiten persönlich bei uns ab. Einem Antrag sind die benötigten Unterlagen beizufügen. Bitte beachten Sie dazu die Liste im Downloadbereich.
Alternativ steht Ihnen die Nutzung des Onlineantrags zur Verfügung: www.unterhaltsvorschuss-online.de

Sie verfügen nicht über einen Drucker? Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch zu.

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Abteilung
Unterhaltsvorschuss
Telefon
05251 308-755111
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 7. Obergeschoss
Raumnummer
A.07.07 / 08 / 09
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Wigge

    Sachbearbeitung Jugendamt

    Unterhaltsvorschuss Buchstaben: B, D, F, Na-Nc Sprechzeiten: Mo-Do

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 5157 Fax 05251 308 - 895157
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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