Als untere Gesundheitsbehörde überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung der Hygienevorschriften bei den verschiedensten Einrichtungen:
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 SGB V sowie Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens,
 - Einrichtungen des Rettungsdienstes sowie der Notfallrettung und des Krankentransports, von Unternehmen des Blutspendedienstes, des Zivil- und Katastrophenschutzes,
 - Ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen,
 - Arzt- und Heilpraktikerpraxen, Praxen sonstiger Heilberufe,
 - Tattoo- und Piercingstudios,
 - Kosmetikstudios,
 - Schulen und Schulheime,
 - Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder, Spielplätze, Jugendfreizeit- und Bildungsstätten, Dauer- und Sonderheime, Kinder und Jugenderholungseinrichtungen,
 - Pflegeheime, Einrichtungen für alte Menschen,
 - Tageseinrichtungen, Heime oder gleichartige Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
 - Sport- und Freizeitanlagen, Campingplätze, Schwimm- und Badeanstalten, Badegewässer,
 - Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten,
 - Häfen, Flughäfen und Bahnhöfe,
 - Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens.
 
                                         
                                        
                                          
                                            Weiterführende Informationen:
                                           
                                         
                                        
                                          
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