Als untere Gesundheitsbehörde überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung der Hygienevorschriften bei den verschiedensten Einrichtungen:
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 SGB V sowie Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens,
- Einrichtungen des Rettungsdienstes sowie der Notfallrettung und des Krankentransports, von Unternehmen des Blutspendedienstes, des Zivil- und Katastrophenschutzes,
- Ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen,
- Arzt- und Heilpraktikerpraxen, Praxen sonstiger Heilberufe,
- Tattoo- und Piercingstudios,
- Kosmetikstudios,
- Schulen und Schulheime,
- Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder, Spielplätze, Jugendfreizeit- und Bildungsstätten, Dauer- und Sonderheime, Kinder und Jugenderholungseinrichtungen,
- Pflegeheime, Einrichtungen für alte Menschen,
- Tageseinrichtungen, Heime oder gleichartige Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
- Sport- und Freizeitanlagen, Campingplätze, Schwimm- und Badeanstalten, Badegewässer,
- Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten,
- Häfen, Flughäfen und Bahnhöfe,
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens.
Weiterführende Informationen:
Der Kreis Paderborn ist aktiv im MRE⁺ Netzwerk OWL: