Der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt ist ein weltweites Ziel, welches durch zahlreiche Abkommen, Gesetze und Vorschriften geregelt wird. Es sollen zum einen direkte Gefahren, wie zum Beispiel der kommerzielle Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, als auch indirekte Gefahren wie negative Einflüsse und Beeinträchtigungen auf die Lebensräume der Arten unterbunden werden.
Der Artenschutz umfasst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bereichen; einige von ihnen werden hier genauer erläutert:
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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