Im Kreis Paderborn gibt es 12 Wasserversorgungsunternehmen. Diese gewinnen bis auf den Wasserverband Aabachtalsperre alle ihr Trinkwasser aus den vorhandenen Grundwasservorkommen.
Zum Schutz der Gewinnungsanlagen sind Wasserschutzgebiete eingerichtet worden.
Neben diesen Grundwasserentnahmen für die Trinkwassergewinnung gibt es auch zahlreiche für den industriell-gewerblichen sowie den landwirtschaftlichen Verwendungszweck.
Insgesamt bestehen derzeit etwa 500 Wasserrechte für diese Nutzungen. Um die ordnungsgemäße Grundwasserbewirtschaftung sicherzustellen, werden in umfangreichen Datenbanken die jeweils geförderten Grundwassermengen aber auch gemessene Wasserstände und Analysen ausgewertet und erfasst.
Auch die Nutzung des Grundwassers in Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Wärmepumpen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Hier sind ganz besondere Anforderungen an die Umsetzung des Vorhabens (z. B. die Durchführung von Bohrungen für Erdwärmesonden) zu stellen, um den Grundwasserhaushalt vor Beeinträchtigungen zu schützen. Siehe hierzu näheres unter Geothermie
Allgemeine Informationen zur Thematik Wärmepumpen finden Sie auf folgender Seite. Der Bau und Betrieb einer Wärmepumpenanlage zur Nutzung von Boden/Erdreich oder von Grundwasser kann Beeinträchtigungen auf den Grundwasserhaushalt ausüben. Insbesondere sind hier die erforderlichen Anlagenteile zur Erschließung der Wärmequelle zu nennen (z.B. Bohrungen und Einbau von Erdwärmesonden).
Vor Beginn der für den Bau und Betrieb der Wärmepumpenanlage erforderlichen Erd-/Bohrarbeiten, ist daher grundsätzlich die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und Landeswassergesetzes NRW bei der unteren Wasserbehörde beim Kreis Paderborn einzuholen.
Neben den Grundwasserentnahmen kann eine Nutzung des Grundwassers auch durch Einleitungen erfolgen.
Hierzu gehört z. B. die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser über entsprechende Anlagen. Die Versickerung von Niederschlagswasser hat in den letzten Jahren einen immer größeren Stellenwert erhalten. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass das Niederschlagswasser direkt in oberirdische Gewässer abgeleitet und so dem Grundwasserhaushalt entzogen wird.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden