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Grundwasserbewirtschaftung

Im Kreis Paderborn gibt es 12 Wasserversorgungsunternehmen. Diese gewinnen bis auf den Wasserverband Aabachtalsperre alle ihr Trinkwasser aus den vorhandenen Grundwasservorkommen.

Zum Schutz der Gewinnungsanlagen sind Wasserschutzgebiete eingerichtet worden.

Neben diesen Grundwasserentnahmen für die Trinkwassergewinnung gibt es auch zahlreiche für den industriell-gewerblichen sowie den landwirtschaftlichen Verwendungszweck.

Insgesamt bestehen derzeit etwa 500 Wasserrechte für diese Nutzungen. Um die ordnungsgemäße Grundwasserbewirtschaftung sicherzustellen, werden in umfangreichen Datenbanken die jeweils geförderten Grundwassermengen aber auch gemessene Wasserstände und Analysen ausgewertet und erfasst.

Auch die Nutzung des Grundwassers in Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Wärmepumpen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Hier sind ganz besondere Anforderungen an die Umsetzung des Vorhabens (z. B. die Durchführung von Bohrungen für Erdwärmesonden) zu stellen, um den Grundwasserhaushalt vor Beeinträchtigungen zu schützen. Siehe hierzu näheres unter Geothermie

Allgemeine Informationen zur Thematik Wärmepumpen finden Sie auf folgender Seite. Der Bau und Betrieb einer Wärmepumpenanlage zur Nutzung von Boden/Erdreich oder von Grundwasser kann Beeinträchtigungen auf den Grundwasserhaushalt ausüben. Insbesondere sind hier die erforderlichen Anlagenteile zur Erschließung der Wärmequelle zu nennen (z.B. Bohrungen und Einbau von Erdwärmesonden).

Vor Beginn der für den Bau und Betrieb der Wärmepumpenanlage erforderlichen Erd-/Bohrarbeiten, ist daher grundsätzlich die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und Landeswassergesetzes NRW bei der unteren Wasserbehörde beim Kreis Paderborn einzuholen.

Neben den Grundwasserentnahmen kann eine Nutzung des Grundwassers auch durch Einleitungen erfolgen.

Hierzu gehört z. B. die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser über entsprechende Anlagen. Die Versickerung von Niederschlagswasser hat in den letzten Jahren einen immer größeren Stellenwert erhalten. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass das Niederschlagswasser direkt in oberirdische Gewässer abgeleitet und so dem Grundwasserhaushalt entzogen wird.

  • Geothermie

    Die Umsetzung bedarf einer behördlichen Zulassung
  • Wasserschutzgebiete im Kreis Paderborn

    Wird Grund- oder Oberflächenwasser zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt, werden zum Schutz Wasserschutzgebiete ausgewiesen.
  • Grundwasserentnahme

    Der nachhaltige Umgang mit der Ressource Grundwasser stellt für den Kreis Paderborn eine wesentliche Aufgabe dar. Beschaffenheit, Gewinnbarkeit und Nutzungsmöglichkeiten der Grundwässer sind hier von sehr unterschiedlicher Art.
  • Grundwasserstände

    Die Kenntnis des Grundwasserstandes an einem Standort ist für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen von großer Bedeutung (z. B. für die bauliche Ausführung von Gebäuden, die Ausführung und Bemessung von Versickerungseinrichtungen).
Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
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Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6626
Telefax
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Gebäude
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Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Fecke

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6612 Fax 05251 308-6699
  • Frau Kunz

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308- 6626 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Rickert

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6629 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Riedel

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6627 Fax 05251 308 - 6699
 

Anschrift

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33102 Paderborn

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