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Reiten in der freien Landschaft und im Wald

Wie können sich Reiter im Kreis Paderborn bewegen?

Im Kreis Paderborn ist das Reiten über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf allen privaten Straßen und Wegen zulässig. Ausgenommen davon sind die nach den Vorschriften des LNatSchG NRW gekennzeichneten Wanderwege und Wanderpfade sowie Sport- und Lehrpfade. Außerdem dürfen Feldraine, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Schleifspuren, Wildwechsel, Leitungstrassen, Trampelpfade, Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen nicht beritten werden.

Die Vorschriften des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt und sind zu beachten. Wege, die durch ein Verkehrszeichen ausschließlich als Rad- und/oder Gehweg ausgewiesen sind, dürfen nicht von Reitern genutzt werden. Das gilt auch, wenn die Pferde nicht geritten, sondern nur am Halfter geführt werden.

In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Biotopen nach § 30 BNatschG sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile ist das Reiten außerhalb von Straßen und Wegen generell verboten.

Wo gibt es spezielle Reitwege?

Im Kreis Paderborn - als einem Gebiet mit regelmäßig nur geringem Reitaufkommen - sind gemäß § 58 (3) Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) nur einige touristische Reitwege ausgewiesen worden. Es handelt sich dabei um

  • einen Reitweg zwischen Paderborn-Schloß Neuhaus und Schlangen im Bereich des Truppenübungsplatzes Senne. Dieser Reitweg steht für die zivile Mitbenutzung bis auf weiteres zur Verfügung,
  • Reitwege im Bereich des Naturschutzgebietes „Moosheide“ in der Gemeinde Hövelhof,
  • Reitwege im Bereich des Naherholungsgebietes „Haxtergrund“ der Stadt Paderborn.

Karten zu den ausgewiesenen Reitwegen finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Downloads".

Die Kennzeichnung von Reitpferden und die Reitabgabe

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Zaumzeug des Pferdes beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Auf diesem Reitkennzeichen ist eine jährlich zu erneuernde Reitplakette (Aufkleber) anzubringen (§ 62 LNatSchG NRW).

Die erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens incl. Reitplakette kostet 40,- €. Für die jährlich zu erneuernde Reitplakette ist ein Betrag von 31,- € zu entrichten.

Das Reitkennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes.

Die Reitabgabe wird zur Neuanlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet.

Für die Ausgabe eines Reitkennzeichens wenden Sie sich bitte an Frau Aldejohann 05251 308-6618.

Auskunft zu allgemeinen Fragen erteilt Ihnen Herr Bruß 05251 308-6604.

Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6618
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Kreishaus, 3. Obergeschoss
Raumnummer
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Aldejohann

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6618 Fax 05251 308-6699
  • Herr Bruß

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6604 Fax 05251 308-6699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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