Im Kreis Paderborn ist das Reiten über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf allen privaten Straßen und Wegen zulässig. Ausgenommen davon sind die nach den Vorschriften des LNatSchG NRW gekennzeichneten Wanderwege und Wanderpfade sowie Sport- und Lehrpfade. Außerdem dürfen Feldraine, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Schleifspuren, Wildwechsel, Leitungstrassen, Trampelpfade, Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen nicht beritten werden.
Die Vorschriften des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt und sind zu beachten. Wege, die durch ein Verkehrszeichen ausschließlich als Rad- und/oder Gehweg ausgewiesen sind, dürfen nicht von Reitern genutzt werden. Das gilt auch, wenn die Pferde nicht geritten, sondern nur am Halfter geführt werden.
In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Biotopen nach § 30 BNatschG sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile ist das Reiten außerhalb von Straßen und Wegen generell verboten.
Im Kreis Paderborn - als einem Gebiet mit regelmäßig nur geringem Reitaufkommen - sind gemäß § 58 (3) Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) nur einige touristische Reitwege ausgewiesen worden. Es handelt sich dabei um
Karten zu den ausgewiesenen Reitwegen finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Downloads".
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Zaumzeug des Pferdes beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Auf diesem Reitkennzeichen ist eine jährlich zu erneuernde Reitplakette (Aufkleber) anzubringen (§ 62 LNatSchG NRW).
Die erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens incl. Reitplakette kostet 40,- €. Für die jährlich zu erneuernde Reitplakette ist ein Betrag von 31,- € zu entrichten.
Das Reitkennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes.
Die Reitabgabe wird zur Neuanlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet.
Für die Ausgabe eines Reitkennzeichens wenden Sie sich bitte an Frau Aldejohann 05251 308-6618.
Auskunft zu allgemeinen Fragen erteilt Ihnen Herr Bruß 05251 308-6604.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
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Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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