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Bildungs- und Integrationspilot
Ombudsperson

Ombudsperson

zur Vermittlung bei Konflikten und Problemen in Pflege- und Betreuungsangeboten im Kreis Paderborn

Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) sieht vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte eine Ombudsperson bestellen sollen.
Der Kreistag hat am 18.03.2024 beschlossen, Frau Margot Becker für die Dauer von drei Jahren zur Ombudsperson nach dem WTG NRW zu bestellen.

Die Aufgabe der Ombudsperson ist es, auf Anfrage bei Streitigkeiten über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Angeboten nach dem WTG NRW zwischen Leistungsanbietenden und Nutzenden bzw. deren Angehörigen/Betreuenden zu vermitteln.

Das Angebot steht sowohl den Bewohnenden, Gästen, Klienten und Werkstattbeschäftigten der Einrichtungen sowie deren Angehörigen und Bevollmächtigen als auch den Leistungsanbietenden kostenfrei zu.

Die Ombudsperson kann zur Schlichtung Empfehlungen aussprechen, jedoch weder den Einrichtungen oder den Dienstleistern noch der WTG – Behörde (Heimaufsicht) Weisungen erteilen.

Sie wünschen Beratung oder Unterstützung der Ombudsperson, dann nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Ihre Fragen oder Anliegen werden unbürokratisch und vertraulich behandelt.

Kontakt

Ombudsperson für den Kreis Paderborn

Margot Becker

05254 663150

Ombudsperson.kreis-paderborn@t-online.de

 
 

Weitere Informationen

Flyer Ombudsperson

Pressemitteilung

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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