zur Vermittlung bei Konflikten und Problemen in Pflege- und Betreuungsangeboten im Kreis Paderborn
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) sieht vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte eine Ombudsperson bestellen sollen.
Der Kreistag hat am 18.03.2024 beschlossen, Frau Margot Becker für die Dauer von drei Jahren zur Ombudsperson nach dem WTG NRW zu bestellen.
Die Aufgabe der Ombudsperson ist es, auf Anfrage bei Streitigkeiten über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Angeboten nach dem WTG NRW zwischen Leistungsanbietenden und Nutzenden bzw. deren Angehörigen/Betreuenden zu vermitteln.
Das Angebot steht sowohl den Bewohnenden, Gästen, Klienten und Werkstattbeschäftigten der Einrichtungen sowie deren Angehörigen und Bevollmächtigen als auch den Leistungsanbietenden kostenfrei zu.
Die Ombudsperson kann zur Schlichtung Empfehlungen aussprechen, jedoch weder den Einrichtungen oder den Dienstleistern noch der WTG – Behörde (Heimaufsicht) Weisungen erteilen.
Ombudsperson für den Kreis Paderborn
Kreistag bestimmt Ehrenamtliche nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW
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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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