für die Kommune(n) Delbrück
Das Bildungs- und Teilhabepaket gibt Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Sport, Musik oder Kultur, sowie darauf, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kita teilnehmen. Sie bekommen das Schulmaterial, das sie brauchen, und die notwendige Lernförderung, wenn ihre Versetzung gefährdet ist. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Leistungen aus dem Bildungspaket können Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren bekommen. Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Übersicht über die Förderung: Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule: DAs Mittagessen wird ohne Eigenanteil übernommen. Dieses muss gemeinschaftlich eingenommen werden. Lernförderung (Nachhilfe): Bei Gefährdung der Versetzung und wenn schulische Fördermöglichkeiten erschöpft sind, werden die Kosten bis zu 35 Std./Fach übernommen. 150? jährlich für Schulbedarf, davon werden 100? zum Schuljahresbeginn ausgezahlt. Weitere 50? erhalten Sie zum Schulhalbjahr. Ausflüge/Klassenfahrten: Die Kosten für Klassenfahrten werden komplett übernommen (für ein- und mehrtägige Fahrten). Schülerbeförderung: In besonderen Fällen können die Beförderungskosten übernommen werden. Kultur, Sport, Freizeit: 15? monatlich bzw. 180? jährlich stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zur Verfügung. Hiermit können Sie je nach Interesse Ihres Kindes die Musikschule, den Fußball-, Leichtathletik- oder einen vergleichbaren Verein finanzieren. Darüber hinaus können Sie Ihrem Kind die Möglichkeit eröffnen an Ferienspielen, Freizeitfahrten etc. teilzunehmen.
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