Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Naturschutzgebiet „Marschallshagen und Nonnenholz mit oberem Altenautal“


Beispiel einer Pflege und Entwicklungsmaßnahme

Renaturierung einer Fischteichanlage 2008/2009 (Fotos/Montage: Kreis Paderborn - Umweltamt) 
Renaturierung einer Fischteichanlage 2008/2009 (Fotos/Montage: Kreis Paderborn - Umweltamt)

Aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes wurden von der unteren Landschaftsbehörde ab Herbst 2008 diverse Maßnahmen zur Renaturierung einer Fischteichanlage am Holtheimer Bach durchgeführt, um einen naturnahen und zusätzlichen Lebensraum für die hier vorkommenden Pflanzen- und Tierarten zu schaffen. Die Anlage diente bis dahin einer freizeitlichen Fischereinutzung, die mehr oder weniger intensiv an insgesamt vier mit Beton ausgekleideten Becken betrieben wurde. Nach Wegfall dieser Nutzung erfolgte eine Umgestaltung der Becken zu zwei nebeneinander liegenden Artenschutzgewässern. Dazu wurden zunächst etwa 40 to Beton und fast 700 cbm Boden und Teichschlamm beseitigt und eine in Teilabschnitten flache Uferböschung profiliert. Die neuen Gewässer wurden bereits im darauffolgenden Jahr von Amphibien besiedelt, darunter einigen tausend junger Erdkröten, die sich zum Schutz vor Feinden während ihrer Entwicklungszeit zu Schwärmen zusammenschließen und sich gern in den wärmeren Flachwasserbereichen aufhalten.

Nur wenn in solchen Gewässern kein Besatz mit Fischen erfolgt, kann sich eine artenreiche und populationsstarke Amphibienfauna entwickeln, die wiederum Grundlage für das Vorkommen weiterer Arten wie z. B. des Schwarzstorchs ist.

Als weitere Maßnahme im Bereich der Teichanlage erfolgte im Herbst 2009 der Einschlag eines auf der Hangkante zum Holtheimer Bach nicht standortgerechten, ca. 2000 qm großen Fichtenbestandes. Die ehemals mit z. T. geschädigten Bäumen bestandene Fläche wird dauerhaft als extensiv genutztes Grünland entwickelt. An der Oberkante des Hangs ist die Anpflanzung einer Hecke aus heimischen Gehölzen vorgesehen.

Uferabbruch am Holtheimer Bach (Foto: Kreis Paderborn - Umweltamt) 
Uferabbruch am Holtheimer Bach (Foto: Kreis Paderborn - Umweltamt)

Uferabbrüche, die aufgrund von Hochwässern am Holtheimer Bach entstehen können, bleiben als naturnahe Strukturen erhalten und tragen zu einer naturnäheren Entwicklung des Fließgewässers bei. Der abgängige Weidezaun wurde in diesem Fall ein Stück weit vom Ufer auf der angrenzenden Grünlandfläche neu errichtet.

 

Kontakt

Frau Heuermann
05251 308-6653
05251 308-6699
heuermannd@kreis-paderborn.de

Weitere Infos

Karte
Rechtsgrundlage
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“