Unter einem Wildnisentwicklungsgebiet versteht man ausreichend große Landschaftsräume, die aufgrund ihrer Flächengröße und ökologischen Rahmenbedingungen dazu geeignet sind, natürliche bzw. naturnahe Entwicklungsprozesse ungestört ablaufen lassen zu können.
Ständige Siedlungen oder weitere Infrastrukturen mit erheblichem Einfluss kommen daher in Wildnisentwicklungsgebieten nicht vor.
Die Etablierung von Wildnisgebieten auf 2 % der Landesfläche Deutschlands ist eines von 14 Zielen der Nationalen Biodiversitätsstrategie. Diese wurde vor dem Hintergrund des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) entwickelt und in § 40 LNatSchG (zu § 23 BNatSchG) aufgenommen.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden