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Schutz für Igel und Co.

Das Umweltamt des Kreises Paderborn rät von nächtlichen Mähroboter-Einsätzen ab

Das Umweltamt empfiehlt daher, Mähroboter nur tagsüber und unter Aufsicht einzusetzen, um den Schutz von Wildtieren zu gewährleisten. © Adobe.stock.com - Maren Winter
Das Umweltamt empfiehlt daher, Mähroboter nur tagsüber und unter Aufsicht einzusetzen, um den Schutz von Wildtieren zu gewährleisten. © Adobe.stock.com - Maren Winter

Mit dem beginnenden Frühling startet auch wieder die Gartensaison. Mähroboter können jedoch für kleine Wildtiere wie Igel, Amphibien und Insekten zur Gefahr werden – insbesondere, wenn sie nachts unterwegs sind.

Das Umweltamt des Kreises Paderborn appelliert daher an Gartenbesitzerinnen und -besitzer, ihre Geräte nicht in den Abend- und Nachtstunden einzusetzen.

Bereits jetzt schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nicht verletzt oder getötet werden dürfen. „Eine nächtliche Fahrt eines Mähroboters birgt aber genau diese Gefahr“, erklärt Markus Brökling, Leiter des Umweltamtes. Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Bundesweit gibt es bereits Bestrebungen, Mähroboter nur noch mit geprüfter, automatischer Hinderniserkennung zuzulassen.

Das Umweltamt empfiehlt daher, Mähroboter nur tagsüber und unter Aufsicht einzusetzen, um den Schutz von Wildtieren zu gewährleisten. „Die Kombination aus technischer Weiterentwicklung und bewusster Nutzung ist der beste Weg, um das Risiko für Tiere zu minimieren“, so Markus Brökling abschließend.
 
 
 

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