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Pressemeldung vom 27.09.2013

„ EU-Subventionskriterien für Flughäfen: Übergangsfristen unzumutbar und inakzeptabel“ - Landrat Manfred Müller befürchtet weiter Subventionswettlauf

Kreis Paderborn (krpb). Ein "Weiter so" dürfe es nicht geben, fordert der Paderborner Landrat Manfred Müller. Zwar sollen strengere Kriterien bei der Vergabe von staatlichen Beihilfen für Flughäfen nach den Willen der EU künftig für fairen Wettbewerb sorgen und verhindern, dass massiv Steuergelder in unrentable Standorte gepumpt werden. Der Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter des Flughafens Paderborn/Lippstadt „unterstützt die Auffassung der EU, dass gerade Betriebshilfen stark wettbewerbsverfälschend sind und nur unter außergewöhnlichen Umständen genehmigt werden dürfen“, schreibt Landrat Manfred Müller in seiner Stellungnahme an den zuständigen Vizepräsident der EU-Kommission, Joaquín Almunia. Nicht hinnehmbar sei jedoch die vorgesehene Übergangsfrist von 10 Jahren für jene Flughäfen, die diese Kriterien nicht erfüllten. Die neuen Leitlinien sehen im Entwurf vor, dass diese Flughäfen weiterhin maximal 10 Jahre Betriebsbeihilfen bekämen, die stufenweise verringert würden, bis sie sich selbst tragen. „Das darf vor allem dann nicht gelten, wenn die EU-Kommission bereits seit Jahren Prüfverfahren wegen Verletzung des EU-Beihilferechts durchführt“, so Müller. Für den marktwirtschaftlich agierenden Paderborner Regionalflughafen hieße das, weitere 10 Jahre sowohl von Dortmund als auch von Kassel-Calden aus unfair in die Zange und „sehenden Auges in Existenznöte getrieben zu werden. Paderborn müsse sich dann weiterhin gegen zwei unmittelbare Kontrahenten behaupten, die zusammen bis 2023 weitere über 140 Millionen Euro allein an Betriebsbeihilfen kassieren dürften, „legitimiert durch die EU-Kommission. Das ist eine absolut inakzeptable Situation“, betont der Landrat. Rein rechtlich betrachtet sei dann eigentlich der jetzige Zustand das "schärfere Schwert gegen die Subventionssünder"!

Mit einer solchen Vorgehensweise konterkariere die EU ihre eigene Zielsetzung, für einen fairen und unverfälschten Wettbewerb zu sorgen. „Sie legt damit ehrbar agierenden Wettbewerbern ein schlechterdings unzumutbares Sonderopfer auf“, kritisiert der Landrat. Denn Paderborn habe die jetzt vorgegebenen Kriterien stets erfüllt und schreibe auch weiterhin keinen "operativen Verlust", weil "hoheitsbedingte Kosten" wie Feuerwehr, Fluglotsen etc. nicht in die EU-Berechnung einbezogen werden. Was man mit wettbewerbsverzerrenden Subventionen anrichte, zeige das Beispiel des heimischen Airports. Paderborn/Lippstadt sei bei einer relativ konstanten Passagierzahl von 1 bis 1,2 Mio. Passagieren lange Zeit der einzige deutsche Regionalflughafen gewesen, der schwarze Zahlen geschrieben habe. Deutlich geändert habe sich die Situation, als der gerade mal 95 km entfernt liegende Dortmunder Flughafen damit begonnen habe, Billigfluganbieter anzuwerben. In Dortmund würden sämtliche Verluste zu 100 Prozent von der öffentlichen Hand, namentlich den Stadtwerken getragen, jährlich rund 18-20 Mio. Euro. Bei einer Anwendung der Übergangsregelung, d.h. bei einer Festschreibung des Status Quo und der Reduzierung der Beihilfen um jährlich 10% während der Übergangszeit, würde sich der Ausgleich aus öffentlichen Kassen allein für operative Maßnahmen in den nächsten 10 Jahren auf rund 104 Mio. Euro summieren.
Der Druck für Paderborn erhöhe sich zusätzlich durch den gerade aufgenommenen Betrieb des Flughafens Kassel-Calden, der lediglich 72 km entfernt liegt. „Für den Ausbau dieses Flughafens genehmigte die EU-Kommission eine Beihilfeintensität von 100%, trotz der Nähe zum Flughafen Paderborn/Lippstadt, trotz der hervorragenden Anbindung Kassels an das Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn und trotz erheblicher Bedenken vieler namhafter Luftfahrtexperten, weil die erforderliche Nachfrage nicht gesehen werden konnte“, schreibt Müller.
Allein die Baukosten betrugen 271 Mio. Euro. Avisiert werde aktuell ein Jahresverlust von ca. 6,6 Mio. Euro. Gehe man von einer hundertprozentigen Subventionierung der operativen Kosten aus, würden in den folgenden 10 Jahren insgesamt über 36 Mio. Euro auflaufen.

Bleibe die Übergangsregelung ausnahmslos für alle, käme das einer Amnestie gleich für jene, die in den vergangenen Jahren gegen das bestehende EU-Beihilferecht verstoßen hätten. Hier müsse die EU ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge nachkommen, die vorliegenden Beschwerden prüfen und bei Verstößen die bereits überwiesenen Beihilfen zurückfordern. Doch stattdessen dürften jene auch noch mit Segen und Unterstützung der EU weiter fliegen. Auf Kosten jener, die bereits jetzt marktorientiert arbeiteten und sich selbst tragen würden, letztlich damit weiter auf Kosten des Steuerzahlers. „Das ist für mich nicht nachvollziehbar“, so Müller. Bedenklich sei zudem, dass die neuen EU-Leitlinien keine Konsequenzen oder Sanktionen für jene Flughafenbetreiber vorsehen, die es nicht schafften, ihre Verluste zu verringern. Die EU-Kommission sollte eine klare Aussage dazu treffen, wie sie gedenke, mit derartigen Fällen umzugehen.
„Werden die vorgetragenen Kritikpunkte in dem vorgelegten Entwurf angemessen berücksichtigt, würden die neuen Leitlinien einen Meilenstein auf dem Weg zu einem marktorientierten und fairen Wettbewerbsumfeld im EU-weiten Luftverkehr darstellen“, schreibt Müller abschließend.

 

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