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Pressemeldung vom 10.04.2013

Delbrück wird Notarztstandort, fallweise unterstützende Notarztsystem in Delbrück-Westenholz soll übergangsweise erhalten bleiben

Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises vorgestellt

Kreis Paderborn (krpb). Im Notfall ruft man die 112. Für den Verunglückten oder Erkrankten beginnt dann ein Wettlauf gegen die Zeit. Jede Minute zählt. Damit alles sehr schnell geht, muss eine komplexe und leistungsfähige Infrastruktur vorgehalten werden. Wie diese auszusehen hat, steht in einem so genannten Rettungsdienstbedarfsplan, der regelmäßig fortgeschrieben werden muss. In der Sitzung des Kreissozial- und Gesundheitsausschusses wurde am Abend der Entwurf eingebracht. Dieser sieht zunächst vor, das bestehende System so weiter zu fahren, wie es ist, weil es „gut funktioniert“. Gutachter Jens-Christian Petri hatte dem Kreis Paderborn attestiert, dass die Hilfsfristen in 93,39 % der Fälle eingehalten werden. Der bisherige Plan sah 90 % als Zielgröße vor. Zusätzlich soll der Rettungsdienst weiter optimiert werden. Der neue Entwurf sieht vor, in der Rettungswache Delbrück neben dem bereits vorhandenen Rettungswagen (RTW) einen weiteren RTW montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr vorzuhalten. In Delbrück soll zudem tagsüber ein zweites Notarztsystem eingerichtet werden. Landrat Manfred Müller betonte, dass es aus Sicht des Kreises wünschenswert sei, das fallweise unterstützende Notarztsystem in Delbrück-Westenholz, das bislang ein "erweitertes Provisorium" gewesen sei, in einen fest im Bedarfsplan etablierten Notarztstandort umzuwandeln. Müller empfiehlt gleichwohl, das ergänzende System für eine Übergangszeit beizubehalten. Müller sicherte zu, dass der Kreis sich bei den Kostenträgern, also den Krankenkassen, für eine notärztliche Rund-um-die-Uhr-Versorgung einsetzen werde. Allerdings müsse die Stadt Delbrück sich daran finanziell beteiligen.

Der jetzt im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgelegte Entwurf basiert auf einem Gutachten, das zunächst die Versorgung und die Wirtschaftlichkeit des bestehenden Rettungsdienstes zum Gegenstand hat und Empfehlungen beinhaltet, was verbessert werden könnte. Als Kriterium wird dazu die Hilfsfrist herangezogen. Im Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans wurde die Eintreffzeit, auch Hilfsfrist genannt, für den ländlich strukturierten Bereich im Kreisgebiet unverändert auf 12 Minuten festgesetzt; im Gebiet der Kernstadt Paderborn auf 8 Minuten. Für die planerische Eintreffzeit der notärztlichen Versorgung ist erstmalig in Anlehnung an obergerichtliche Rechtsprechung eine Frist von 15 Minuten angesetzt worden.

Für das Stadtgebiet Paderborn schlägt der Gutachter eine Reduzierung der vorhandenen Rettungswagen (RTW) vor. Als bedarfsnotwendig stuft er die Vorhaltung von insgesamt 5 RTW, davon 3 RTW 24 Stunden ständig besetzt (vorher 4 RTW) und 2 RTW tagsüber in der Zeit von 08.00 – 22.00 Uhr bzw. 09.00 – 19.00 Uhr besetzt (vorher 1 RTW).

Am Standort Büren empfiehlt der Gutachter ein Zusammenführen der Rettungswache mit dem derzeitigen Aufenthaltsort des Notarztes, um Zeit bei der Anfahrt zu sparen. Aufgrund des Ergebnisses der gutachterlichen Überprüfung und verwaltungsseitiger Überlegungen ist deshalb der Neubau einer Rettungs- und Notarztwache am östlichen Ortsausgang der Stadt Büren an der Fürstenberger Straße vorgesehen.

Optimierungsbedarf sieht der Gutachter bei dem innerstädtischen Standort der Rettungswache in Bad Lippspringe. Aufenthaltsräume und Unterstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge seien ungünstig.

Die Anzahl der Krankentransportwagen entspricht aus Sicht des Gutachters dem Bedarf. Allerdings unterliege die Nachfrage nach Krankentransportwagen mengenmäßigen und tageszeitlichen Schwankungen. Deshalb müssten die Vorhaltezeiten angepasst werden.

Hintergrund: Nach dem Rettungsgesetz NRW sind die Kreise als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Dazu werden Bedarfspläne aufgestellt, in denen beispielsweise die Notarztstandorte, Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie Qualitätskriterien wie Hilfsfristen, Ausstattung der Fahrzeuge mit medizinischen Geräten und Medikamenten usw. festgelegt werden. Diese Rettungsdienstbedarfspläne werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Basis der Fortschreibung ist ein Gutachten, in dem auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und bewertet werden. Der jetzt im Sozial- und Gesundheitsausschuss eingebrachte Entwurf wird den Trägern der Rettungswachen, Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zugesandt und in den Kreisgremien diskutiert. Grünes Licht geben müssen vor allem auch die Krankenkassen. Die abschließende Entscheidung trifft der Paderborner Kreistag. Das wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte sein.

 

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