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Pressemeldung vom 31.07.2014

Schulterschluss der Jägerinnen und Jäger im Kreis Paderborn mit der Land- und Waldwirtschaft: Kreis Paderborn gründet runden Tisch zur Vorbeugung von Tierseuchen und Vermeidung von Wildschäden

Kreis Paderborn (krpb). An der Außengrenze der Europäischen Union in Polen breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiter aus; zusätzlich ist jüngst auch die Europäische Schweinepest dort festgestellt worden. Ein Übergreifen auf die dortigen Hausschweine und die Einschleppung beider Tierseuchen nach Deutschland wäre eine Katastrophe mit verheerenden Folgen für die gesamte Landwirtschaft und fleischverarbeitende Industrie. Es gibt weder einen Impfstoff noch Medikamente dagegen. Die Sterberate beträgt nahezu 100 Prozent. Übertragen wird das Virus von Tier zu Tier. Aber auch indirekt ist eine Infizierung möglich, beispielsweise durch virenbehaftete Transportfahrzeuge, Kleidung, Schuhe oder auch Schlacht- und Speiseabfälle. Die Angst vor der Afrikanischen und der Europäischen Schweinepest geht deshalb um: Die A 2 könnte die auslösenden Viren direkt in die Mitte Deutschlands bringen. „Auch die Landwirte und Jäger können eine Menge tun, um eine Einschleppung zu verhindern“, sagt Landrat Manfred Müller. Der Kreis Paderborn habe bereits im März 2014 eine Ausweitung der Jagdzeit auf Wildschweine veranlasst, um eine Ausdünnung der Wildschweinpopulation durch die Jäger zu unterstützen. Nicht nur Frischlinge, sondern auch die so genannten Überläufer (Schwarzwild im zweiten Lebensjahr) dürfen seitdem ganzjährig bejagt werden. Wildschäden in der Landwirtschaft sind ein weiteres Dauerthema. Bis in die Vororte von Paderborn und Wewer dringt das Wild vor und richtet in den Maisfeldern beträchtliche Schäden an. Der so genannte Gänsefraß durch Grau-, Kanada- und Nilgänse ist ein weiterer Dauerbrenner. Durch einen Schulterschluss zwischen den Jägerinnen und Jägern im Kreis Paderborn gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft möchte Landrat Manfred Müller beide Gefahren bekämpfen: Ein regelmäßig tagender, runder Tisch mit Vertretung n der Land- und Waldwirtschaft, der Kreisjägerschaft Paderborn sowie der Unteren Jagdbehörde des Kreises Paderborn soll dazu beitragen, Wildschäden und Tierseuchen erfolgreich zu bekämpfen.

Seit April 2014 hat die Untere Jagdbehörde des Kreises Paderborn dazu mehr Kompetenzen und Handlungsspielräume: Durch die Verabschiedung der so genannten „Kleinen Jagdrechtsnovelle“ im Landtag NRW wurde die Mittelinstanz, die bisherige Obere Jagdbehörde, abgeschafft. Ihre Aufgaben wurden auf das Ministerium sowie auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. „Damit sind wir wesentlich flexibler, wenn es beispielsweise darum geht, Jagdzeiten zu erweitern bzw. Schonzeiten zu verkürzen“, erläutert Herbert Temborius, Ordnungsamtsleiter des Kreises Paderborn. Natürlich müsse bei einer solchen Entscheidung immer der Tierschutz, insbesondere in der Zeit der Aufzucht des Jungwildes, beachtet werden. Ein solcher runder Tisch trage dazu bei, die unterschiedlichen Fachdisziplinen zusammenzuführen und Maßnahmen abzustimmen. Wenn Landwirte beispielsweise ihre Felder bis an die Waldgrenze bestellten, könne das Wild mit Sichtschutz und damit unbehelligt wechseln. Randstreifen mit niedrigem Bewuchs oder Blühstreifen im Getreidefeld würde eine Bejagung ermöglichen.
Staatliche und auch private Waldbesitzer können ebenfalls helfen, den Wildbestand zu reduzieren. So ermöglicht das Regionalforstamt Hochstift ausdrücklich bei den Ernten von Mais, Getreide und Raps, dass die Jäger aus dem Feldrevier dort abgestellt werden. Beim Anrücken der Getreidemaschinen können dann die flüchtigen Tiere durch dieses Entgegenkommen des Landesforstes sogar vom Jagdnachbarn bejagt werden. Private und staatliche Waldbesitzer führen darüber hinaus zusammen mit den „Feldjägern“ im Herbst revierübergreifende Jagden durch. Hier konnte in 2013 zwischen Bad Lippspringe, Altenbeken und Sandebeck erfolgreich ein erster „Schwarzwildring“ mit Feld- und Waldrevieren der Kreise Lippe, Höxter und Paderborn gegründet werden.

Graugänse, Kanadagänse und Nilgänse haben sich insbesondere im Delbrücker Land sowie „rund um das Steinhorster Becken“ als auch in der Lippeniederung um Paderborn-Sande und Salzkotten niedergelassen. Auf den zahlreichen Baggerseen finden sie Schutz vor natürlichen Feinden, wie dem Fuchs. Die Felder und Wiesen werden von ihnen zum Leidwesen der Landwirte gern zum Fressen aufgesucht.

Insbesondere der Truppenübungsplatz in der Senne bietet dem Damwild und dem Rotwild einen hervorragenden Lebensraum. Unberührt vom militärischen Übungsbetrieb zeigen sie sich tagaktiv auf den offenen Flächen. Nur wenn die Nahrung in der Senne zur Neige geht, wechselt das Wild auch in die angrenzenden Vorgärten und Felder in Hövelhof, Schloß Neuhaus sowie in den Nachbarkreisen Gütersloh und Lippe.

Die Ausläufer des Teutoburger Waldes, das gesamte Eggegebirge sowie die Wälder entlang der Paderborner Hochfläche sind die weiteren Lebensräume von Rotwild und Schwarzwild. Auch hier gilt es, „den Wildbestand im Auge zu behalten und jagdlich so zu regeln, dass die Förster und angrenzenden Landwirte vor übermäßigen Wildschäden durch diese Wildtiere geschützt werden“, erläutert Heiner Bühlbecker von der Unteren Jagdbehörde des Kreises Paderborn. In diesem Jahr ist das Problem besonders groß: Der milde Winter hat die Wildbestände stark anwachsen lassen.

Im Kreis Paderborn gibt es 263 Jagdbezirke. Die Hälfte davon ist genossenschaftlich organisiert: Eigentümer kleinerer Flächen sind gesetzlich in Jagdgenossenschaften zusammengefasst und haben ihre Reviere verpachtet. Eventuelle Schäden durch einige Wildarten müssen sie den betroffenen Landwirten ersetzen; es sei denn, die Jagdpächter übernehmen vertraglich diese Verpflichtung. Steigende Wildschäden haben jedoch dazu geführt, dass die Pächter diese Verpflichtung nicht mehr eingehen und die Jagdgenossenschaften deshalb wieder selber für die Wildschäden aufkommen müssen. Wenn ihre Pachteinnahmen geringer sind als die Wildschäden, „kommt es zum Problem“, sagt Bühlbecker. Die ehrenamtliche Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaften stehe auf dem Spiel, wenn in diesen Fällen die Jagdvorstände ihre Brocken hinwerfen würden. Kraft Gesetz bilden dann die örtlichen Bürgermeister den Not-Vorstand der Jagdgenossenschaft. In der Konsequenz müssten diese dann das Geld bei den Eigentümern eintreiben, um den Landwirten die Schäden auszugleichen. „Das will natürlich niemand“, sagt Bühlbecker.

Landrat Manfred Müller warnt abschließend eindringlich vor den Risiken einer möglichen Seucheneinschleppung. Der betroffenen Landwirtschaft in der Region einschließlich dem Münsterland und den Niederlanden drohe bei Ausbruch der Schweinepest immenser wirtschaftlicher Schaden. Ferkelerzeuger, Mastbetriebe aber auch die Schlacht- und Veredelungsbetriebe seien in erster Linie betroffen, weil die Weltmärkte in Russland, Asien und Amerika ihre Märkte für deutsches Schweinefleisch verschließen würden. Erste Schätzungen beziffern den zu erwartenden Schaden im Seuchenfall auf circa 4 Milliarden Euro.

Hintergrund:

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine Tierseuche, die für die erkrankten Schweine so gut wie immer tödlich verläuft. Für den Menschen oder andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr. Das Virus wird über Tierkontakte (über alle Körperflüssigkeiten), kontaminierte Fahrzeuge oder Kleidung und Schuhwerk sowie über Speiseabfälle mit kontaminiertem Schweinefleisch übertragen. Die Übertragung durch Lederzecken, die vor allem in Afrika eine Rolle spielt, ist in unseren Breiten nicht von Bedeutung.


Mehr Infos dazu auf den Kreisseiten unter http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aktuelles/pressemitteilungen/2014/Afrikanische-scheinepest.php

 

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