Kreis Paderborn (krpb). Bevor die Flüchtlinge aus der Notaufnahmeeinrichtung Staumühle nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“ auf die Städte und Gemeinden im Land NRW verteilt werden, müssen sie registriert werden. Dies geschah bis Freitag letzter Woche ausschließlich bei den Zentralen Ausländerbehörden des Landes NRW Bielefeld, Dortmund und der Außenstelle Siegen-Wittgenstein. Seit gestern werden auch Registrierungen im Kreis Paderborn durchgeführt. „Wir müssen helfen, damit die Flüchtlinge nicht über Monate in der Notunterkunft verbringen müssen. Die Unterbringungssituation ist dort sehr beengt und führt zu angespannten Zuständen in der Einrichtung“, sagt Landrat Manfred Müller. Im Übrigen würden sie Nordrhein-Westfalen nicht zugerechnet, solange sie nicht registriert sind.
Hintergrund: Der Zustrom von Flüchtlingen zwingt die Bezirksregierungen im Land NRW dazu, immer mehr Notaufnahmeeinrichtungen zu schaffen, da die Erstaufnahmeeinrichtungen in Dortmund und Bielefeld völlig überlastet sind. Mittlerweile werden auch große Städte um Amtshilfe gebeten, Notaufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Die Stadt Paderborn hat die Eissporthalle vorübergehend in Beschlag genommen, um 150 Flüchtlinge unterzubringen. In der Notaufnahmeeinrichtung „Staumühle“ in Hövelhof verbringen die dort aufgenommenen Flüchtlinge nun schon mehr als vier Wochen, ohne dass sie registriert worden sind. Die Registrierung ist Voraussetzung für einen Asylantrag und die Zuweisung in eine Stadt oder Gemeinde. Danach nimmt erst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Tätigkeit auf. Dort erfolgt die Befragung und die Entscheidung über den Asylantrag. Das Verfahren zieht sich oft über eine halbes Jahr hin. Den Flüchtlingen wurde bisher ein Aufenthalt von 3 bis 5 Tagen in Notunterkünften zugemutet. „Deshalb wird es Zeit, dass die Flüchtlinge, die teils von ihrer Flucht traumatisiert sind, in ein angenehmeres Umfeld kommen“ so der Landrat. Die Malteser versuchten alles, um das „Lagerleben“ erträglich zu machen, die vielen Nationalitäten, die dort auf engstem Raum zusammenleben, riefen jedoch auch interne Spannungen aus, die es aufzuheben gelte.
Im sog. „Königsteiner Schlüssel“ ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich nach seinem Steueraufkommen und seiner Bevölkerungszahl. Das Steueraufkommen wird dabei mit zwei Dritteln, die Bevölkerungszahl mit einem Drittel gewichtet. Der Schlüssel wird von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) jährlich neu berechnet und verdankt seine Entstehung dem Königsteiner Staatsabkommen von 1949. Auch werden Kontingentflüchtlinge und Asylbewerber nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder bzw. Kommunen verteilt.
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