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16. Dezember 2016

Verdacht auf Geflügelpest bestätigt: Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 beim verendetem Storch im Steinhorster Becken nachgewiesen

Bei einem verendeten Storch im Steinhorster Becken auf Paderborner Kreisgebiet ist das hoch ansteckende Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen worden.

Foto Kreis Paderborn - die Karte zeigt das Sperr- und Beobachtungsgebiet 
Foto Kreis Paderborn - die Karte zeigt das Sperr- und Beobachtungsgebiet

Die Probe war am vergangenen Freitag zur Bestätigung an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems geschickt worden. Das FLI ist das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. „Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, Fälle von HPAIV H5N8-Infektionen beim Menschen sind bisher nicht bekannt“, vermeldet das FLI in seiner aktuellen Risikoeinschätzung.

Nach dem ersten virologischen Untersuchungsergebnis des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) hatte der Kreis Paderborn bereits am vergangenen Freitag einen Verdachtssperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer rund um den Fundort gebildet (s. innerer Kreis der Karte). Zudem wurde ein Beobachtungsgebiet von rund 3 km eingerichtet. Im Sperrbezirk befinden sich fünf Betriebe mit rund 14.000 Stück Geflügel. Im Beobachtungsgebiet sind 45 Betriebe mit rund 345.000 Stück Geflügel registriert. Nach der Bestätigung der Geflügelpest hat der Kreis Paderborn seine Schutzmaßnahmen ausgeweitet. Der Erreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. Deshalb gilt für beide Gebiete ein so genanntes „Stand-Still“: Geflügel darf weder an- noch ausgeliefert werden.. Sowohl im Sperr- als auch Beobachtungsgebiet (Delbrücker Stadtteile und Hövelhof-Espeln, s. Karte) dürfen Hunde und Katzen nicht mehr frei laufen. Bereits seit dem 22. November gilt eine Stallpflicht für alles Geflügel im gesamten Kreisgebiet.

„Wir müssen in dieser Situation verhindern, dass dieses Virus unsere heimischen Geflügelbestände erreicht“, erläutert der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst.

Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner. Das FLI-Institut rechnet mit einer „beträchtlichen Umweltkontamination“ und listet in seiner aktuellen Risikoeinschätzung eine Reihe von möglichen „Eintrittsporten“ für das Virus auf:
Wildvögel gelten danach weiterhin als mobile Virusträger. Viele Wasservogelarten (z.B. Gänse, einige Entenarten) bewegen sich zwischen Ackerflächen, auf denen sie sich tagsüber aufhalten, und Rastgewässern, die sie abends und nachts aufsuchen. Sie können das Virus mit dem Kot ausscheiden und die aufgesuchten Landflächen und Gewässer kontaminieren. Darüber hinaus können tote Wasservögel von Prädatoren (Säugetiere wie Fuchs und Marder, aber auch Greifvögel und Krähen) geöffnet und Körperteile oder Innereien, die hohe Viruslasten tragen, verschleppt werden. Personen, die kontaminierte Flächen betreten, und Fahrzeuge, die sie befahren, können das Virus weiter verbreiten und auch in Geflügel haltende Betriebe eintragen“.

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis wenige Tage. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Bornhorst bittet alle Geflügelhalter, auf folgende Symptome zu achten: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier, können Anzeichen einer Geflügelpest sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Bornhorst erinnert erneut an die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen. Desinfektionsmatten und –bäder zur Stiefelhandlung vor dem Stallzugang zählen ebenfalls dazu. Die Hände sollten mit einem Desinfektionsmittel vor Kontakt mit den Tieren gereinigt werden.

Nähere Einzelheiten können der Allgemeinverfügung entnommen werden, die ab sofort gilt.

Mehr Infos zur Vogelgrippe bzw. Geflügelgrippe finden Sie hier.

Geflügelhalter müssen einen Verdacht auf Geflügelpest in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend bei den Veterinären des Kreises melden.

Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung ist das unter folgenden Telefonnummern möglich:

05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900.

Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leistelle des Kreises erreichbar, 02955 7676-0.

Hintergrund: Geflügelpest oder Vogelgrippe? Welcher Begriff trifft denn nun zu? Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Geringpathogene, also weniger krank machende Viren der Subtypen H5 und H7 können allerdings zu einer hochpathogenen Form mutieren. Die hoch ansteckende Viruserkrankung befällt grundsätzlich Geflügel und andere Vögel. In der Öffentlichkeit spricht man seit dem Auftreten des Erregers H5N1 in Asien von der „Vogelgrippe“.

 
 
 

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