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10. November 2016

Kleiner See an der Annenkapelle kann bleiben – Finanzierung der Entschlammung des Sees noch offen

Die Baumaßnahmen im Bereich des Vorstaubeckens des HRB Husen-Dalheim können beginnen, ein Teil des Vorstaus kann als Seefläche erhalten bleiben.

Blick auf den kleinen See in Husen. Foto: Wasserverband Obere Lippe 
Blick auf den kleinen See in Husen. Foto: Wasserverband Obere Lippe

Das ist Teil der veränderten Planung, die mit den Husener Heimatfreunden besprochen worden ist. Die Frage der Entschlammung des Sees ist allerdings noch völlig offen. „Hierfür gibt es keine Zuschüsse“, erklärt der Verbandsvorsteher des Wasserverbandes Obere Lippe (WOL), Landrat Manfred Müller. Er habe ein gemeinsames Treffen mit der Bezirksregierung Detmold initiiert, um eine mögliche Finanzierung zu klären. Die Feststellung des Kreises Paderborn, dass Ersatzgelder dafür nicht verwendet werden dürfen, sei bestätigt worden.

Ein eventuelles Ausbaggern des Sees und damit auch das Abtragen der Sedimente ist aus ökologischen Gründen genehmigungspflichtig. Für eine Entschlammung ist eine Zustimmung des Landschaftsbeirates erforderlich, ebenso wie eine Beteiligung der Naturschutzverbände. Wegen des ökologischen Eingriffs dürfen hier auch keine so genannten Ersatzgelder verwendet werden.

Die Bezirksregierung Detmold hatte in der zweiten Septemberwoche grünes Licht für eine neue Planungsvariante des Wasserverbandes Obere Lippe (WOL) gegeben, die den Erhalt des kleinen Sees an der Annenkapelle vorsieht. Analysen ergaben, dass die Ablagerungen durch die Nähe zu den Bleikuhlen in Blankenrode mit Schwermetallen belastet sind und nicht einfach abgelagert sondern auf einer Deponie entsorgt werden müssen. Der WOL schätzt, dass rund 3.400 m³ Sediment ausgebaggert und entsorgt und dafür Kosten in Höhe von rund 500.000 Euro anfallen. Für die Entschlammung stehen im Haushalt des Wasserverbandes keine Mittel zur Verfügung. Die in Kürze stattfindende Verbandsversammlung muss darüber entscheiden.

 
 
 

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