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21. November 2016

Kleiner See an der Annenkapelle bleibt, wird aber nicht entschlammt

Verbandsversammlung des Wasserverbandes Obere Lippe lehnt Entschlammung des Sees aus ökologischen und finanziellen Gründen ab

Blick auf den kleinen See in Husen. Foto: Wasserverband Obere Lippe 
Blick auf den kleinen See in Husen. Foto: Wasserverband Obere Lippe

Rund 500.000 Euro würde die Entschlammung des Sees an der Annenkapelle in Husen kosten. Zuschüsse hierfür sind nicht möglich. Auch wäre ein Ausbaggern des Sees und Abtragen der Sedimente genehmigungspflichtig bzw. unter ökologischen Gesichtspunkten mehr als bedenklich. Einstimmig beschloss die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Obere Lippe (WOL) in ihrer gestrigen Sitzung, den See deshalb aus ökologischen und finanziellen Gründen nicht zu entschlammen. „Wir haben großes Verständnis für den Wunsch der Husener Heimatfreunde, den See zu erhalten. Deshalb haben wir unsere Planung geändert, der See kann bleiben“, betont noch einmal Landrat Manfred Müller, zugleich Verbandsvorsteher des WOL.

Volker Karthaus, Geschäftsführer des WOL, stellte in der Verbandsversammlung noch einmal den Wunsch einiger Lichtenauer Bürger vor, den Vorstau des Hochwasserrückhaltebeckens Husen-Dalheim für den dauerhaften Erhalt des kleinen, künstlichen Sees nahe der Annenkapelle ausbaggern zu lassen. In mehreren Ortsterminen sei bereits erläutert worden, warum das schwierig sei. Für die gewünschte Entnahme von ca. 3.400 m³ Sediment, die nach vorsichtigen Schätzungen um 500.000€ kosten würden, stünden keine Fördergelder zur Verfügung. Zur Finanzierung müsste die Verbandsumlage und damit auch die Kreisumlage angehoben werden: Mitglieder des WOL sind die Kreise Paderborn (75 %) und Soest (25 %).

Bodenanalysen hatten ergeben, dass die Ablagerungen des Sees durch die Nähe zu den Bleikuhlen in Blankenrode mit Blei und organischem Kohlenstoff belastet sind. Eine Aufbringung auf landwirtschaftlichen Flächen sei somit nicht möglich. Im Vorfeld habe der Wasserverband nach Möglichkeiten gesucht, zumindest eine Teilmenge des anfallenden Schlamms in der zurzeit im Bau befindlichen Renaturierungsstrecke im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens einzubauen. Technisch wäre das mit hohem Aufwand machbar. Hierzu wäre aber eine Ausnahmegenehmigung der Bodenschutzbehörde notwendig. Die restliche Schlammmenge müsste dann gleichwohl noch auf einer geeigneten Deponie entsorgt werden, was einen Großteil der hohen Kosten ausmachen würde.

Außerdem würde ein solches Ausbaggern einen erheblichen Eingriff in das Seeökosystem bedeuten. Daher sei auch die Verwendung von Ersatzgeldern nicht zulässig und die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme fraglich. Durch die geplante Abkopplung des Restsees von der Altenau finde zukünftig kaum noch ein Sedimenteintrag in den Restsee statt. Karthaus betont, dass im Zuge der Baumaßnahmen ein 1,6 ha großer Naherholungssee am Hauptstau entstehen würde. Bereits dieser See werde auf Wunsch eines Teils der Bevölkerung mit erheblichem Aufwand neu angelegt.

Der WOL wird zum geplanten Beginn der Baumaßnahme Mitte Dezember einen Bürgerinfotermin vor Ort durchführen und die geplanten Baumaßnahmen erläutern.

Die aktuellen Pläne zum Umbau des Vorstaus sowie der gesamte Projektablauf sind im Internet unter www.altenau-nrw.de einzusehen.

 
 
 

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