Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

01. März 2017

Brutzeit beginnt: Anleinpflicht für Hunde jetzt auch in Vogelschutzgebieten

Kreis Paderborn erinnert an Schutzvorschriften

Schwalbe 
Hunde müssen jetzt auch in Vogelschutzgebieten angeleint werden – das Bild zeigt das Hinweisschild für das Naturschutzgebiet und gleichzeitig Vogelschutzgebiet Steinhorster Becken Fotonachweis: Umweltamt, Kreis Paderborn

Erste zurückkehrende Kraniche zogen bereits lautstark über das Kreisgebiet. Nicht zu überhören ist, dass auch viele heimische Vögel wieder in ihren Revieren angekommen sind. Der Frühling kommt. Für die Natur bedeutet er Schwerstarbeit. Die Brutzeit ist eine besonders empfindliche und störanfällige Phase im Kreislauf der Natur. Sie entscheidet, ob ein Bestand durch Nachwuchs gesichert werden kann oder abnimmt. Der Kreis Paderborn erinnert deshalb an eine Reihe von Schutzvorschriften. So müssen Hunde (ganzjährig) in Naturschutzgebieten angeleint werden. Mit Inkrafttreten des Landesnaturschutzgesetzes gilt diese Anleinpflicht jetzt auch in Vogelschutzgebieten während der Brutzeit.

Den brütenden Tieren drohen vielerlei Gefahren. So müssen die Vögel ihre Nester immer wieder gegen Artgenossen verteidigen. Neben Futtermangel können häufige Störungen dazu führen, dass Bruten aufgegeben werden oder nicht erfolgreich sind. Besonders gefährdet sind dabei die am Boden brütenden Vogelarten, wie z. B. Wiesenweihen und Feldlerchen, die auf Ackerflächen brüten. Der Großer Brachvogel und Kiebitze hingegen brüten am Boden von Wiesen und Weiden, wobei der Kiebitz seit einigen Jahren auch häufig spät bestellte Ackerflächen zur Brut nutzt, weil seine natürlichen Brutplätze stark abgenommen haben.

Frei laufende Hunde sind Stress pur für die Tiere. Auch wenn der Hund nicht herumtollt oder jagt, kann allein seine Anwesenheit die Elternvögel dermaßen ablenken, dass Raubvögel diese Chance nutzen und die Küken erbeuten.

Dies gilt grundsätzlich auf allen Flächen auf denen mit Bodenbrütern zu rechnen ist, insbesondere aber in Natur- und Vogelschutzgebieten. „In unserer intensiv genutzten Landschaft sind diese Schutzgebiete oft die letzten Rückzugsräume für gefährdete Tierarten. Deshalb ist ihr Schutz hier besonders wichtig“, betont Vera Vogt-Krehs vom Paderborner Kreisumweltamt. Auch Katzen jagen gerne Vögel, klettern auf Bäume und nehmen Nester aus.
Katzenbesitzer sollten daher in dieser sensiblen Zeit besonders auf ihre Tiere aufpassen, und das nicht nur in bzw. in der Nähe von Natur- und Vogelschutzgebieten.

Auch junge Feldhasen (im zeitigen Frühjahr) und Rehkitze (etwa ab Mitte Mai) werden eine leichte Beute und können auch schon durch das Hetzen zu Tode kommen. Oder sie werden von ihren Müttern nicht mehr angenommen, was ebenfalls einem Todesurteil gleichkommt.

In allen Naturschutzgebieten dürfen deshalb Wege nicht verlassen, Hunde müssen ganzjährig angeleint werden. Seit Inkrafttreten des Landesnaturschutzgesetzes NRW am 25. November 2016 gilt diese Anleinpflicht für Hunde während der Brutzeit vom 1. März bis 31. Juli auch in den Vogelschutzgebieten, die nicht gleichzeitig Naturschutzgebiet sind. Das Landesnaturschutzgesetz ersetzt das bisherige Landschaftsgesetz. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Abgrenzungen der Schutzgebiete können auf der Homepage des Kreises im Geoportal unter folgendem Link eingesehen werden: http://gis.gkdpb.de/MapSolution/apps/map/client/inter/KreisPB/ikpb_map_ulb.

Für Rückfragen steht Vera Vogt-Krehs von der unteren Naturschutzbehörde unter  05251/308 6651 gerne zur Verfügung.

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“