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02. Februar 2017

Geflügelpest: Alle Untersuchungen im Sperrgebiet unauffällig

10 km-Beobachtungsgebiet rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz kann voraussichtlich am 11. Februar aufgehoben werden, Stallpflicht gilt weiterhin kreisweit und unbefristet

Die Karte zeigt das gesamte Beobachtungsgebiet zum Schutz gegen die Geflügelpest. Die dunkelblaue Linie kennzeichnet das Beobachtungsgebiet, das bis in die Kreise Gütersloh und Soest hinein reicht. Die hellblauen Linien markieren die Kreisgrenzen.  © Foto: Kreis Paderborn 
Die Karte zeigt das gesamte Beobachtungsgebiet zum Schutz gegen die Geflügelpest. Die dunkelblaue Linie kennzeichnet das Beobachtungsgebiet, das bis in die Kreise Gütersloh und Soest hinein reicht. Die hellblauen Linien markieren die Kreisgrenzen. © Foto: Kreis Paderborn

Die klinischen Untersuchungen im Sperrgebiet rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz sind abgeschlossen. Die Veterinäre des Kreises Paderborn haben insgesamt 72 Betriebe mit ca. 245.000 Stück Geflügel klinisch überprüft und keinerlei Auffälligkeiten gefunden. Deshalb können die Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest stufenweise heruntergefahren werden. Aus dem Sperrgebiet wird um Mitternacht (3. Februar) ein Beobachtungsgebiet. „Damit haben wir jetzt ein großes Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km rund um den Ausbruchsbetrieb, in dem nach wie vor Handelsbeschränkungen gelten, wenn auch in gelockerter Form“, erläutert der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst. Sofern keine weiteren Verdachtsfälle auftreten, kann dieses voraussichtlich am 11. Februar aufgehoben werden. Die seit dem 22. November kreisweit geltende Stallpflicht gilt nach wie vor unbefristet weiter.

Betroffen von den Schutzmaßnahmen im Beobachtungsgebiet auf Paderborner Kreisgebiet sind weiterhin noch rund 380 Geflügelhaltungen mit rund 925.000 Stück Geflügel. Die Karte zeigt das gesamte Beobachtungsgebiet, das bis in die Kreise Gütersloh und Soest hineinreicht.
Ausnahmegenehmigungen für den Transport von Eiern, Schlachtgeflügel und das Verbringen von Legehennen, Jungputen und Eintagsküken sowie Geflügeldung (Einstreu und Kot) sind möglich. Die Vordrucke könnten unter www.kreis-paderborn.de heruntergeladen werden.

Ob und wann die Stallpflicht aufgehoben werden kann, hängt von der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ab. Das Institut vermeldete bereits am 24. Januar, dass in einem Putenbestand in Schleswig-Holstein das für Tiere hoch ansteckende aviäre Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N5festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um einen Mischvirus, der aus dem ursprünglichen H5N8 hervorgegangen ist.
Das Institut geht insgesamt nach wie vor von einem hohen Risiko aus, dass der Geflügelpesterreger durch direkte oder indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel in heimische Bestände übertragen werden könnte.

Ein Blick in das Tierseucheninformationssystem des FLI zeigt zudem, dass bundesweit tägliche immer noch mehrere Fälle gemeldet werden.

„Fälle von HPAIV H5N8-Infektionen beim Menschen sind bisher nicht bekannt“, vermeldet das FLI nach wie vor. Das Institut hat am 24. Januar eine kleine Broschüre mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Geflügelpest veröffentlicht.

Die Tierhalter im Kreis Paderborn werden gebeten, ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten und einen Verdacht auf Geflügelpest oder Todesfälle in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend den Veterinären des Kreises Paderborn zu melden.

Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung sind die Veterinäre unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar 02955 7676-0.

 
 
 

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