07. März 2017
kein neues Sperr- und Beobachtungsgebiet erforderlich
Bei einem in Paderborn-Sande aufgefundenen Bussard hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mit Sitz auf der Insel Riems die für Tiere hoch ansteckende Variante der Geflügelpest, HPAI H5N8, auch Vogel- oder Geflügelgrippe genannt, nachgewiesen. In diesem Fall müssen weder ein Sperr- noch ein Beobachtungsgebiet eingerichtet werden.
Zuvor hatte das Chemische Veterinär- und Untersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA OWL) bereits das Influenza A Virus H5 festgestellt. Den endgültigen Nachweis erbringen kann nur das FLI. „Wir haben vor der Bestätigung vorsorglich beim Landestierseuchenkontrollzentrum NRW klären lassen, ob wir bei diesem Fundort auf die Einrichtung eines Sperr- und Beobachtungsgebiets und somit auf Handelsrestriktionen verzichten können“, erläutert der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst.
In NRW kann seit dem Stichtag 9. Januar 2017 von der Einrichtung von Sperr- und Beobachtungsgebieten rund um den Fundort von HPAI H5N8 positiven Wildvögeln abgesehen werden, wenn bestimmte Kriterien (z. B. Geflügeldichte, gewerblichen Betriebe, stationäre Haltung von Wildvögeln in Tierparks, Zoos) erfüllt sind und die Behörden vor Ort eine Risikoeinschätzung vornehmen. Das Landestierseuchenkontrollzentrum NRW (LaTiKo), angesiedelt im Landesumweltministerium, hat diese Kriterien zuletzt am 3. März präzisiert. Danach müssen keine Restriktionszonen rund um einen solchen Fundort errichtet werden, wenn in einem Umkreis von 3 km unter 1000 Stück Geflügel je km² gehalten oder in einem Umkreis von einem Kilometer rund um den Fundort kein geflügelhaltender Betrieb mit mehr als 1000 Stück Geflügel vorhanden ist. Berücksichtigt wird auch die Art des Wildvogels bzw. dessen Bewegungsradius. Die Veterinäre des Kreises argumentieren in diesem Fall mit den örtlichen Gegebenheiten und der Aufstallpflicht im gesamten Kreisgebiet, die Kontakte zu Wildvögeln verhindern soll. Das LaTiKo hat zugestimmt, dass der Kreis in diesem Fall keine Restriktionsgebiete ausweisen muss.
Im gesamten Kreisgebiet muss seit dem 22. November 2016 alles Geflügel im Stall bleiben, um mögliche Kontakte zu Wildvögeln zu unterbinden. „Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass die Aufstallpflicht sehr belastend ist für alle Geflügelzüchter, natürlich auch für die Tiere“, betont Bornhorst. Gleichwohl habe es im Kreis Paderborn gelingen können, bei beiden Ausbrüchen in zwei Nutzgeflügelbeständen eine Infizierung weiterer Bestände zu verhindern. Das FLI, dessen Risikoeinschätzung letztlich für oder gegen die Aufhebung der Stallpflicht ausschlaggebend ist, spricht immer noch von einem hohen Ansteckungsrisiko und einer Umweltkontamination in einem „nie zuvor gekannten Ausmaß“. Das belegen auch die Zahlen. Im Zeitraum 8. November 2016 bis 6. März 2017 wurde bundesweit bislang 1.148 Mal (1.118 Wildvögel, 81 Fälle in Nutzgeflügelbeständen) der Geflügelpesterreger HPAI H5N8 nachgewiesen (Quelle Tierseuchennachrichtensystem des FLI). „Wir müssen unsere Geflügelbestände weiter schützen, die Gefahr ist noch nicht vorüber“, bekräftigt Bornhorst.
Deshalb müsse bis auf Weiteres nach wie vor alles Geflügel im Stall gehalten werden.
Hintergrund zur Klassischen Geflügelpest:
Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Die Erkrankung wird durch hochpathogene (HP, stark krankmachende) aviäre Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7 ausgelöst. Bei Infektion mit dieser Virusvariante kommt es zu dramatischen Krankheitsverläufen mit einer Sterblichkeit von bis zu 100 Prozent. Eine Heilung oder Medikamente gibt es nicht.
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