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24. Januar 2017

Geflügelpest: Erste Erleichterungen für 98 Geflügelhalter

Sperr- und Beobachtungsgebiet rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz bleiben bestehen

Für den blau schraffierten Bereich der Karte ist das Beobachtungsgebiet aufgehoben. Die kreisweit geltende Aufstallpflicht besteht weiterhin. © Foto: Kreis Paderborn 
Für den blau schraffierten Bereich der Karte ist das Beobachtungsgebiet aufgehoben. Die kreisweit geltende Aufstallpflicht besteht weiterhin. © Foto: Kreis Paderborn

Erste Erleichterungen für die Geflügelhalter im Kreis Paderborn: Für 98 Geflügelbestände mit 211.546 Stück Geflügel können sämtliche Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest (z.B. Transportverbot von Geflügel, Fleisch und Eiern) aufgehoben werden. (Der Bereich ist in der beigefügten Karte blau schraffiert). Die beiden Tierseuchenverfügungen vom 19. und 21. Dezember sind formal am morgigen Mittwoch, 25. Januar, außer Kraft gesetzt. Allerdings bleiben das Sperr- und Beobachtungsgebiet rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz nach wie vor bestehen. Betroffen von den Schutzmaßnahmen sind hier weiterhin noch 385 Geflügelhaltungen mit 924.472 Stück Geflügel. Die Sperr- und Beobachtungsgebiete hatten sich zu einem kleinen Teil überlappt, s. Karte.

Die beiden Tierseuchenverfügungen, die jetzt aufgehoben werden können, waren nach dem Ausbruch der Geflügelpest am 21. Dezember in einem Geflügelbestand (Gans) in Rietberg im Kreis Gütersloh nahe der Kreisgrenze sowie nach dem Fund eines verendeten Storchs am Steinhorster Becken am 19. Dezember in Kraft getreten. In beiden Fällen hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mit Sitz auf der Insel Riems den für Tiere hoch ansteckenden Geflügelpest-Erreger H5N8 festgestellt. Die im Rietberger Geflügelbestand festgestellte Geflügelpest gilt als erloschen. Die klinischen Untersuchungen im Sperrgebiet rund um den verendeten Storch hatten keinerlei Auffälligkeiten ergeben. Umgebungsuntersuchungen bzw. Proben von verendet aufgefundenen Wildvögeln waren allesamt negativ.

In dem Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz sowie in zwei Nachbargehöften waren am 11. Januar vorsorglich 69.000 Tiere getötet worden, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Die nach wie vor gültige Tierseuchenverfügung sieht eine Reihe von möglichen Ausnahmegenehmigungen für den Transport von Eiern, Schlachtgeflügel und das Verbringen von Legehennen, Jungputen und Eintagsküken sowie Geflügeldung (Einstreu und Kot) vor. Die Vordrucke könnten unter www.kreis-paderborn.de heruntergeladen werden.

Das Sperrgebiet rund um den Delbrücker Ausbruchsbetrieb (darin befinden sich 69 Bestände mit 242.148 Stück Geflügel) kann voraussichtlich am 2. Februar, das Beobachtungsgebiet (hier befinden sich 316 Betriebe mit 682.324 Stück Geflügel) voraussichtlich am 11. Februar aufgehoben werden.

Die nach wie vor kreisweit geltende Aufstallpflicht gilt mindestens bis zum 22. Februar. Ob und wann diese aufgehoben werden kann, hängt von der Risikoeinschätzung des FLI ab. Das Institut vermeldete am Dienstag, 24. Januar, dass in Proben von einem Wildvogel (Nonnengans) sowie in einem Putenbestand in Schleswig-Holstein das für Tiere hoch ansteckende aviäre Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N5festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um einen Mischvirus, der aus dem ursprünglichen H5N8 hervorgegangen ist. Solche Mischviren entstünden, so das Institut, wenn in einem infizierten Tier mehrere Virussubtypen zeitgleich auftreten und bei ihrer Vermehrung Erbmaterial austauschen. In den Niederlanden Montenegro, Italien und Kroatien sei der Mischvirus H5N5 ebenfalls festgestellt worden. Bisher seien weltweit keine Infektionen des Menschen mit diesem Virus beobachtet worden. Diese Entwicklung sei nicht überraschend und ändere auch nichts an der derzeitigen Risikoeinschätzung des FLI zur Geflügelpest, heißt es. Dieses stuft das Risiko, dass der Erreger durch direkte oder indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel in heimische Bestände übertragen werden könnte, immer noch als hoch ein.

Tierhalter sind weiterhin aufgefordert, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei Verdacht auf Geflügelpest umgehend den Hoftierarzt und die Veterinäre zu benachrichtigen. Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung sind die Veterinäre unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar, Tel.: 02955 7676-0.

 
 
 

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