15. Februar 2017
Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt den für Tiere hoch ansteckenden Geflügelpesterreger H5N8 (auch Geflügel- oder Vogelgrippe genannt)
Nach dem Auftreten der Geflügelpest in einem Geflügelzuchtbetrieb in Delbrück-Westenholz hatte der Kreis Paderborn am gestrigen Dienstag, 14. Februar, in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW sowie dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vorsorglich die Tötung von fünf Geflügelbeständen (Ausbruchsbetrieb und vier Kontaktbetriebe) mit insgesamt rund 200.000 Junghennen angeordnet. Drei der Kontaktbetriebe liegen auf Paderborner Kreisgebiet, ein weiterer Betrieb befindet sich im Kreis Gütersloh. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mit Sitz auf der Insel Riems hat soeben bestätigt, dass es sich um den für Tiere hoch ansteckenden H5N 8-Erreger handelt.
Die Geflügelpest, auch Geflügel- oder Vogelgrippe genannt, wird durch die mit H5 und H7 bezeichneten Subtypen verursacht. Um welche Variante es sich handelt, kann nur das FLI feststellen. Im Ausbruchsbetrieb im Delbrücker Ortsteil Westenholz mussten 110.000 Junghennen gekeult werden, so der Fachbegriff. In drei benachbarten Betrieben müssen auf Paderborner Seite vorsorglich weitere 48.000 Junghennen sowie weitere 42.000 im Gütersloher Betrieb getötet und entsorgt werden. Die Aktion dauerte bis in die Nachtstunden an und wurde am heutigen Vor- und Nachmittag fortgesetzt. „Wir sind voraussichtlich gegen 21 Uhr mit allem durch“, erklärt der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst.
Die Geflügelpest-Verordnung regelt das Szenario bei einem solchen Ausbruchsgeschehen: Per Tierseuchenverfügung wird nun ein Sperrbezirk mit einen Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km rund um den betroffenen Hof gebildet. Der Erreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. Deshalb gilt für beide Gebiete ein so genanntes „Stand-Still“: Geflügel darf weder an- noch ausgeliefert werden. Sowohl im Sperr- als auch Beobachtungsgebiet, insbesondere am Steinhorster Becken und sonstigen Rastplätzen von Wildvögeln, dürfen Hunde und Katzen nicht mehr frei laufen.
Die Verfügung tritt um Mitternacht und somit am Donnerstag, 16. Februar, in Kraft. Ausnahmegenehmigungen für den Transport von beispielsweise Lebendgeflügel oder Fleisch sind frühestens ab Montag, 20. Februar, möglich.
Im Sperrbezirk auf Paderborner Kreisgebiet befinden sich 63 Betriebe mit rund 207.000 Stück Geflügel, im Beobachtungsgebiet 270 Betriebe mit rund 563.000 Stück Geflügel. Hier finden in den nächsten Tagen klinische Untersuchungen statt. Die Veterinäre und weitere Tierärzte begutachten den Gesundheitszustand der Tiere. Bei Auffälligkeiten werden Proben gezogen.
Im gesamten Kreisgebiet muss weiterhin alles Geflügel im Stall untergebracht werden. Die Stallpflicht gilt seit dem 22. November.
Der Kreis Paderborn informiert bei neuen Erkenntnissen und weiteren Verdachtsfällen laufend über das Tierseuchengeschehen.
Die Tierhalter im Kreis Paderborn werden gebeten, ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten und einen Verdacht auf Geflügelpest oder Todesfälle in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend den Veterinären des Kreises Paderborn zu melden.
Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung sind die Veterinäre unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar 02955 7676-0.
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