25. September 2019
Großer Andrang bei der Informationsveranstaltung im Kreishaus
Erst in über drei Monaten, am 1.1.2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung in Kraft. Ein Grund sich entspannt zurückzulegen, ist dies aber nicht: „Die Anträge für die Leistungen ab 2020 sind zwar vereinfacht, aber wichtig ist es, sie frühzeitig bei den örtlichen Sozialämtern zu stellen, damit am 1. Januar alles reibungslos läuft. Die örtlichen Sozialämter stehen bereit, gleichwohl bedarf es der Zusammenarbeit aller Beteiligten“, verdeutlicht Herbert Müller, stellvertretender Leiter des Sozialamtes des Kreises Paderborn. Der Kreis und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hatten deshalb nun die Anbieter stationärer und ambulanter Eingliederungshilfen zu einer Informationsveranstaltung ins Kreishaus eingeladen.
Mit großer Resonanz: Alle eingeladenen Träger sind gekommen. „Das zeigt, dass wir mit der Veranstaltung einen Nerv getroffen haben und wie groß der Informationsbedarf ist“, verdeutlich Zehra Bavli, Psychiatriekoordinatorin im Kreisgesundheitsamt.
Das Bundesteilhabegesetz hat zum Ziel, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstständiger und selbstbestimmter gestalten können. In den ersten beiden Reformstufen, die in den Jahren 2017 und 2018 in Kraft traten, wurden in erster Linie vom Gesetzgeber strukturelle Anpassungen vorgenommen. Die aktuelle, dritte Reformstufe 2020 wird sich nun erstmals massiv auf die Betroffenen auswirken. Dies betrifft alle Bereiche ihres Lebens: Arbeit, Wohnen und soziale Teilhabe. Die Zuständigkeit des Kreises Paderborn als Träger der Sozialhilfe ist für den Bereich der existenzsichernden Leistungen, d.h. „Lebensunterhalt und Wohnen“ gegeben.
„Menschen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden ab dem 1. Januar nicht mehr einrichtungsbezogen, sondern individuell Leistungen erhalten“, erklärte Robert Messing vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe bei der Veranstaltung. Das heißt, bisher haben Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, alle Hilfen aus einer Hand bekommen. Zukünftig sind sie Mieter in den Wohneinrichtungen und können alle weiteren Hilfen wie Essen, Pflege oder Hilfen bei der Alltagsbewältigung selbst bestimmen und sich den Anbieter aussuchen. Das heißt aber auch: Für jede dieser Hilfen müssen die Betroffenen einen separaten Antrag stellen. Zudem gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten: Mal ist der Kreis oder die Kommune zuständig, mal der Landschaftsverband.
Auch für Menschen ohne Beeinträchtigung ist das neue Antragsverfahren anfangs eine Herausforderung. „Die betroffenen Menschen mit Beeinträchtigung werden sich daher Rat und Hilfe bei den Menschen suchen, die sie kennen und vertrauen, und das sind die Mitarbeiter der Wohneinrichtungen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir diese Ansprechperson nun umfassend informieren konnten“, freut sich Bavli.
Um den Betroffen, besonders in der Übergangszeit des neuen Gesetzes, zu unterstützen, wurde im vergangenen Jahr eine neue Beratungsstelle eingerichtet vom Bundesministerium Arbeit und Soziales. Die„Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) befindet sich in der Bleichstraße 39a in Paderborn. Alexandra Mader, Mitarbeiterin der EUTB, machte in der Infoveranstaltung im Kreishaus deutlich: „Unser Team unterstützt Betroffene und auch Angehörige durch Infovorträge und im persönlichen Beratungsgespräch.“
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