30. April 2019
Europa hat die Wahl: Vom 23. Mai bis 26. Mai wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland finden die Wahlen am Sonntag, den 26. Mai statt. Im Kreis Paderborn können 232.008 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben.
Europa hat die Wahl: Vom 23. Mai bis 26. Mai wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland finden die Wahlen am Sonntag, den 26. Mai statt. Im Kreis Paderborn können 232.008 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben.
Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament gewählt. Deutschland kann insgesamt 96 Abgeordnete in das Europäische Parlament entsenden. Die Wahl ist wichtig: Das EU-Parlament in Straßburg vertritt die Interessen von über 500 Millionen Menschen. Was dort entschieden wird, betrifft den Alltag aller EU-Bürger.
Wer wählen darf
Gewählt werden darf ab 18. Auch muss man mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Land der EU seinen Wohnsitz haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Ein Deutscher, der im Ausland lebt, oder ein Ausländer, der in Deutschland wählt, muss sich entscheiden, ob er für sein Herkunftsland, oder das Land, in dem er lebt, wählen möchte. Das Wahlrecht darf somit nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern der EU, die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, wenn sie mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Land wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten und in keinem Land der EU vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Und sie müssen im Wählerverzeichnis stehen. In Deutschland lebende Bürger aus anderen EU-Ländern, die bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, sind dort nach wie vor aufgeführt, sofern sie nicht zwischenzeitlich auf Antrag oder wegen Fortzugs aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurden. Alle anderen Unionsbürger, die bei der kommenden Europawahl auch die Abgeordneten aus Deutschland wählen wollen, müssen sich beeilen und einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen: Bis zum 5. Mai muss der Antrag bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde sein, in der sie ihren Wohnsitz haben. Das Formular steht auf den Seiten des Bundeswahlleiters im Internet zum Herunterladen bereit. Wer in den nächsten Tagen keine Post mit Wahlunterlagen aus seinem Rathaus erhält, sollte dort anrufen oder hingehen: Vom 6. Mai bis einschließlich 10. Mai können die Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten der Rathäuser eingesehen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April entschieden, dass Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, an der Europawahl teilnehmen dürfen. Auch hier muss der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 5. Mai gestellt sein bzw. bei der Stadt oder Gemeinde vorliegen. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann vom 6. Mai bis 10. Mai eingelegt werden.
Nach jetzigem Stand können auch die Briten an der Europawahl teilnehmen, da das Vereinigte Königreich das Austrittsabkommen noch nicht unterzeichnet hat (Stand: 30. April). Auch für die Briten, die im Kreis Paderborn leben, ist entscheidend, wann der Austritt kommt. Findet dieser erst zum 1. Juni oder später statt, können die hier lebenden britischen Staatsangehörigen an der Wahl der deutschen Abgeordneten für das EU-Parlament teilnehmen. Dazu müssen sie im Wählerverzeichnis stehen. Wer bereits bei der letzten Europawahl seine Wahlunterlagen bekommen hat und seitdem dauerhaft in Deutschland gewohnt hat und keinen Antrag auf Löschung gestellt hat, muss keinen erneuten Antrag stellen.
Angekreuzt werden darf auf dem 94 cm langen Stimmzettel nur einmal
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Auf dem 94 cm langen Stimmzettel stehen Listen der zur Wahl zugelassenen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, aber keine Einzelpersonen. Bis zu 10 Kandidaten dürfen von einer Partei dort genannt werden. Die Reihenfolge der Kandidaten haben die Parteien festgelegt. Angekreuzt werden darf nur einmal.
Repräsentative Wahlstatistik
Wie bei der letzten Europawahl in 2014 wird wiederum eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Im Kreis Paderborn werden insgesamt zehn Wahlbezirke in die Wahlstatistik für die Urnenwahl (je ein Wahlbezirk in Altenbeken, Bad Lippspringe, Hövelhof und Salzkotten sowie 2 Wahlbezirke in Delbrück und 4 Wahlbezirke in Paderborn) und ein Briefwahlbezirk in Bad Lippspringe mit einbezogen.
Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer bzw. divers oder ohne Angabe im Geburtenregister). Ferner kann mit ihr die Struktur der Wähler und Nichtwähler analysiert werden. Darüber hinaus können Parteipräferenzen von Bevölkerungsgruppen untersucht werden. In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (links oben) für Frauen und Männer nach jeweils sechs Altersgruppen verwendet. Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, ob in dem jeweiligen Stimmbezirk die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.
Wenn man am Wahlsonntag keine Zeit hat
Wer am Wahltag verreist ist oder keine Zeit hat, muss dennoch nicht auf die Wahl verzichten. Auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden können online die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Außerdem kann jeder Wahlberechtigte direkt mit seinem Personalausweis in das Rathaus an seinem Wohnsitz gehen und sich dort gleich vor Ort die Unterlagen geben lassen und sein Kreuz setzen.
Wer seine Wahlunterlagen per Post verschickt, sollte das nicht auf den letzten Drücker tun. Um sicher zu gehen, sollten mindestens zwei Tage für den Postweg einkalkuliert werden. Wer spät dran ist, sollte daher den Wahlbrief direkt beim Rathaus einzuwerfen. Dies ist bis spätestens 18 Uhr noch am Wahltag, dem 26. Mai, möglich.
Wenn man am Wahlsonntag plötzlich erkrankt oder seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht zur Hand hat
Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist dennoch nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person mit dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 18 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden. Aber ausreizen sollte man diese Fristen besser nicht. Wer seine Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag nicht findet, kann trotzdem wählen. Im Wahllokal wird der Stimmzettel ausgehändigt, sofern der Name auch im Wählerverzeichnis steht.
Auf dem Stimmzettel befindet sich rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Dies ist nicht etwa ein Produktionsfehler, sondern dient Blinden und Sehbehinderten zur Orientierung und erleichtert ihnen die Teilnahme an der Wahl, da sie ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Wahlschablone abgeben können.
Die Wahlperiode dauert von 2019 bis 2024 (9. Wahlperiode).
Wahlberechtigte im Kreis Paderborn:
Stadt/Gemeinde | In das Wählerverzeichnis | davon Angehörige des Vereinigten | Anzahl der Unionsbürgerinnen |
Altenbeken | 7.114 | 3 | 11 |
Bad Lippspringe | 12.460 | 6 | 21 |
Bad Wünnenberg | 9475 | 2 | 9 |
Borchen | 10576 | 1 | 17 |
Büren | 16515 | 1 | 14 |
Delbrück | 23.667 | 4 | 28 |
Hövelhof | 12.630 | 9 | 29 |
Lichtenau | 8.625 | 1 | 17 |
Paderborn | 111.598 | 39 | 285 |
Salzkotten | 19.278 | 1 | 33 |
Summe | 232.008 | 67 | 464 |
Stand: 30.4.2019
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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