19. Dezember 2019
Damit Silvester nicht im Krankenhaus endet oder die Feuerwehr ausrücken muss, hat die Kreisfeuerwehrzentrale eine Reihe von wichtigen Tipps und Hinweisen im Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt.
Das Silvester-Feuerwerk zur Begrüßung des neuen Jahres ist für viele ein Muss. Bereits im Mittelalter machten die Menschen Lärm, um die bösen Geister zu vertreiben. Aber was muss man für ein sicheres Silvester beachten? Wann genau darf was eingekauft und abgefeuert werden?
Silvester-Feuerwerk der Kategorie 2 (z. B. Fontänen, Raketen, Chinaböller, Feuerwerksbatterien) dürfen drei Tage vor Silvester, in diesem Jahr vom 28. Dezember bis 31. Dezember, im Einzelhandel verkauft werden. Grundsätzlich abgefeuert werden darf das alles nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen, die das 18. Jahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden (§ 23 Abs. 1 Erste VO zum SprengG).
Tierschutz: Nicht in Nähe von Höfen und Stallungen ballern
„Aus Rücksicht auf alle Wild- wie Haustiere sollte möglichst nur zum Jahreswechsel geböllert werden, damit die Tiere keinen Dauerstress haben“, sagt die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld. Tierhalter sollten ihre Katzen frühzeitig ins Haus holen, Hunde und Katzen generell an einem Ort im Haus untergebracht sein, der lärmgeschützt ist. Auch Pferde reagieren unter Umständen verängstigt. Der Feuerwerkslärm erschreckt die Tiere, deshalb sollte auch in der Nähe von Hofstellen und Stallungen nicht geballert werden.
Marc Hammerstein, Leiter Kreisfeuerwehrzentrale: "Hände weg von illegalen oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern! Und: Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände!"
Feuerwerkskörper der Kategorie 1, sogenanntes Kinderfeuerwerk wie zum Beispiel Wunderkerzen, dürfen in Deutschland ganzjährig auch von Minderjährigen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gekauft und verwendet werden. Gerade Kinder mögen das Silvester-Feuerwerk, können aber die Gefahren nicht erkennen oder einschätzen. Deshalb sollten die Eltern immer anwesend sein, wenn es los geht mit dem Abfeuern von Raketen, Böllern & Co. Und: Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände.
„Hände weg von illegalen oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern“, rät Marc Hammerstein, Leiter der Feuerwehrzentrale und Leitstelle des Kreises Paderborn. Häufigste Verletzungen sind Verbrennungen und Prellungen der Hände bis hin zu aufgeplatzten und sogar abgerissenen Fingern. Auch Verletzungen der Augen und des Trommelfells kommen immer wieder vor.
Damit Silvester nicht im Krankenhaus endet oder die Feuerwehr ausrücken muss, hat die Kreisfeuerwehrzentrale eine Reihe von wichtigen Tipps und Hinweisen im Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt.
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