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20. Juli 2020

Wild Campen und Zelten

Was ist im Kreis Paderborn erlaubt?

zu sehen sind zwei Zelte und ein Auto in Mitten der freien Natur an einem See 
Ein idyllisches Bild - aber ist das erlaub? (Foto: pixabay/chulmin1700)

Vieles ist in diesem Jahr ganz anders – auch der Sommerurlaub für die Erholungssuchenden. Urlaub in Deutschland erfreut sich wachsender Beliebtheit. Ein Wohnwagen oder auch nur ein Zelt versprechen Flexibilität und Spontaneität bei der kurzfristigen Wahl eines Urlaubsortes. Aber Vorsicht: Nicht überall, wo vermeintlich einsame Natur und eine schöne Aussicht locken, darf campiert oder gezeltet werden!

„Beim Zelten in der freien Landschaft ist öffentliches und privates Recht zu berücksichtigen. Selbst bei Zustimmung des Grundstückseigentümers gelten möglicherweise öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie das Naturschutz-, Bau- oder Forstrecht, die das Zelten und Campieren verbieten“, erklärt Susanne Pöhler vom Umweltamt des Kreises Paderborn. NRW-weit gilt, dass campieren und zelten im Wald verboten ist. Im Kreis Paderborn, wie in den meisten Kreisen, ist auch das Zelten und Campen in geschützten Landschaftsbereichen – Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmälern – untersagt. Dies gilt auch für Haus- und Hofflächen sowie Gartenflächen, die sich in einem Landschaftsschutzgebiet befinden. Diese dürfen nicht zum Campen überlassen werden. „Aber eine Ausnahme gibt es natürlich für die eigenen Kinder, oder auch die Kinder von Nachbarn oder Freunden, die zu Besuch sind. Die dürfen auch in einem Landschaftsschutzgebiet im Garten zelten“, erläutert Pöhler. Für alle anderen gilt: Wer in Schutzgebieten zeltet oder sein Fahrzeug abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Doch auch außerhalb von Schutzgebieten sind Regelungen zu beachten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet die Störung und Beeinträchtigung von wildlebenden Tieren. „Generell ist daher bei allen Aktivitäten in der freien Natur, und dazu gehört natürlich auch das Campen, darauf zu achten, dass brütende oder fütternde Vögel nicht vertrieben werden, weil ansonsten ihre Brut schutzlos zurückgelassen würde“, erklärt Susanne Pöhler.

Wer sich mit dem Thema beschäftigt, stellt schnell fest: Es gibt jede Menge Rechtsvorschriften. Dies mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, sichert aber die Erhaltung einer Landschaft, in der Biodiversität bewahrt und gleichzeitig allen Erholungssuchenden Naturgenuss ermöglicht wird. „Was gäbe es denn in der Natur, die so attraktiv für viele von uns ist, dass wir hier unseren Urlaub verbringen möchten, noch zu beobachten, wenn durch eine allzu intensive Nutzung wildlebende Tiere vertrieben und Pflanzenbestände zerstört würden?“, gibt Susanne Pöhler zu bedenken. Die Umweltexpertin vom Kreis Paderborn rät daher: Im Zweifel lieber auf einen der zahlreichen Zelt- und Campingplätzen im Kreis zu übernachten.

Eine Übersicht der Schutzgebiete im Kreis Paderborn ist im Geoportal des Kreises zu finden. Außerdem finden Interessierte hier weitergehende Informationen zu den Gebieten, die auf den vorhandenen Straßen und Wegen von Erholungssuchenden erkundet werden können.

 
 
 

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