Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

16. März 2020

Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle im Kreis Paderborn: Zutritt nur für Personen mit Bescheinigung des Hausarztes und Termin des Gesundheitsamtes

Kreisgesundheitsamt appelliert an die Hausärzte im Kreis Paderborn, Kriterien für Verdachtsfälle des Robert Koch-Instituts zu beachten

Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle - Zutritt nur mit Bescheinigung des Hausarztes und Termin des Gesundheitsamtes (Foto: iStock.com - Animaflora) 
Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle - Zutritt nur mit Bescheinigung des Hausarztes und Termin des Gesundheitsamtes (Foto: iStock.com - Animaflora)

Die zentrale Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle hat in Paderborn am heutigen Montag, 16, März, ihre Arbeit aufgenommen. Das Paderborner Kreisgesundamt macht eindringlich darauf aufmerksam, dass nur in begründeten Verdachtsfällen getestet wird. Wer ohne Bescheinigung des Hausarztes bzw. ohne Termin des Gesundheitsamtes in die Anlaufstelle kommt, erhält keinen Zutritt. „Wer in diesen Tagen Husten oder Schnupfen hat, muss sich nicht automatisch mit Corona-Viren angesteckt haben“, betont die leitende Amtsärztin Dr. Constanze Kuhnert vom Paderborner Kreisgesundheitsamt. Der Hausarzt klärt im Telefonat mit seinem Patienten, ob nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) eine Ansteckung vorliegen könnte. Ist der Arzt der medizinischen Ansicht, dass der Verdacht begründet ist, stellt er eine Bescheinigung aus, die er an das Paderborner Kreisgesundheitsamt faxt. Eine Terminvergabe erfolgte gestaffelt, um in der Anlaufstelle selbst den geforderten Mindestabstand von1,5 bis 2 m einhalten zu können.

„Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Geduld. Nicht jeder kann gleich sofort einen Termin bekommen. Und vor allem können wir nicht alle gleichzeitig testen“, bekräftigt Kuhnert.

Was genau „begründet“ heißt, legt das Robert Koch-Institut (RKI) wie folgt fest:

Der Verdacht auf eine mögliche Coronavireninfektion (COVID-19) ist dann begründet, wenn Personen Kontakt hatten mit einem nachweislich Infizierten und Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber jeder Schwere haben oder sich irgendwie krank fühlen. Eine Ansteckung kann zudem erfolgt sein, wenn Personen aus vom RKI festgelegten Risikogebieten kommen und grippeähnliche Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber jeder Schwere haben.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt appelliert eindringlich an die Hausärzte, die Kriterien des RKI zu beachten und nur in solchen Fällen eine Bescheinigung auszustellen.

„Testungen ohne dass die Voraussetzungen erfüllt sind, belasten nur die zur Verfügung stehenden Ressourcen. Und die gilt es gerade zu schützen. Die Patienten sollten daher Verständnis dafür haben, wenn ihr Hausarzt nach fachlicher Prüfung eine Testung für nicht geboten hält“, erläutert Dr. Constanze Kuhnert. „Der Kontakt zu einem Infizierten oder Rückkehr aus einem Risikogebiet ist keine akute lebensbedrohliche Situation“, unterstreicht Kuhnert. Auch schlage der Test erst nach ein paar Tagen an. „Uns ist bewusst, dass jeder am besten sofort sein Ergebnis haben möchte. Aber auch Laborkapazitäten und Material wie Schutzausrüstungen und Teströhrchen sind begrenzt. Also müssen wir sorgsam damit umgehen. Es geht der Reihe nach“, unterstreicht Kuhnert.

Wer begründet die Sorge hat, sich mit Coronaviren infiziert zu haben, sollte sich vorrangig an seinen Hausarzt oder das Gesundheitsamt wenden, 05251 308-3333,

Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Samstag von 12 bis 16 Uhr.

Der Kreis Paderborn hat die telefonischen Plätze bereits aufgestockt und Erreichbarkeiten ausgeweitet, gleichwohl kommt es zu Wartezeiten.

Hier auf unserer Internetseite haben wir bereits wichtige Infos zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert werden.

Hintergrund:
Um Hausarztpraxen und Krankenhäuser wirksam zu entlasten, hat der Kreis Paderborn in Zusammenarbeit mit der Stadt Paderborn und der Kassenärztlichen Vereinigung eine Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle eingerichtet, die ab dem heutigen Montag ihre Arbeit aufgenommen hat. Zutritt hat nur, wer eine Bescheinigung seines Hausarztes und einen Termin des Gesundheitsamtes vorweisen kann.
 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“