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25. März 2020

Einhaltung von Quarantäne hilft bei der Eindämmung von Corona

800 Bürger im Kreis Paderborn zurzeit auf Anordnung des Kreisgesundheitsamtes zuhause isoliert

Einhaltung von Quarantäne hilft bei der Einfämmung von Coronaviren (Foto: pexels.com - Burst) 
Einhaltung von Quarantäne hilft bei der Einfämmung von Coronaviren (Foto: pexels.com - Burst)

800 Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet Paderborn befinden sich zurzeit auf schriftliche oder mündliche Anweisung des Kreisgesundheitsamtes in häuslicher Quarantäne: Sie dürfen ihr Zuhause nicht verlassen, keinen Besuch empfangen und sind darauf angewiesen, dass Verwandte und Freunde ihnen Einkäufe vor die Tür stellen. Gegebenenfalls muss auch der Lieferservice des örtlichen Supermarktes beauftragt werden. Im Vergleich zu der Zahl der nachweislich Infizierten ist die Zahl der Personen unter Quarantäne rund achtmal so hoch.

 

„Es ist beeindruckend, wieviel Hilfsbereitschaft den Betroffenen oftmals entgegengebracht wird. Mein Dank gilt allen, die ihren Nachbarn und Freunden in Zeiten der Not beistehen“, erklärt Landrat Manfred Müller.

Doch wer wird unter häusliche Quarantäne gestellt? Der Kreis Paderborn geht hier streng nach Richtlinie des Robert-Koch-Instituts (RKI) vor. Betroffen sind zum einen natürlich alle Personen, die positiv auf den Coronavirus getestet wurden. Und alle Personen, die direkten Kontakt zu den nachweislich Infizierten hatten. Die 14-tägigie Quarantäne wird schriftlich oder mündlich vom Gesundheitsamt angeordnet.

„Damit ist sichergestellt, dass diese potentiell Erkrankten, keine weiteren Menschen mit dem Coronavirus anstecken können“, betont Dr. Constanze Kuhnert, stellvertretende Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.

Deswegen ist für die Expertin die vielfach gestellte Frage nach schneller und zügiger Testung zwar wichtig, aber zur Eindämmung der Pandemie zweitrangig. „Wichtiger ist, dass wir alle, die direkten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, aufspüren und häuslich isolieren“, so Kuhnert. Das Testergebnis ist auch immer nur eine Momentaufnahme, auch nach einem negativen Test können in den 14 Tagen noch Krankheitssymptome auftreten und ein zweiter Test ergibt dann ein positives Ergebnis. Deswegen werden angeordnete 14-tägige Quarantänen auch nach einem negativen Testergebnis nicht aufgehoben, und die Betroffenen müssen die vollen 14 Tage häuslich isoliert bleiben.

Die Anordnung der häuslichen Quarantäne durch das Gesundheitsamt erfolgt nach dem Infektionsschutzgesetz. Eine Zuwiderhandlung gegen die Anordnung ist eine Straftat, wird zur Anzeige gebracht und wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden. Zusätzlich zu den 800 angeordneten Quarantänen, gibt es im Kreis Paderborn eine größere Anzahl von Personen, denen das Gesundheitsamt dringend und nachdrücklich angeraten hat, sich in freiwillige häusliche Quarantäne zu begeben. „Hier haben wir leider keine rechtliche Grundlage, um die Isolierung anzuordnen“, erklärt Dr. Kuhnert. Hierbei handelt es sich um sogenannte Kontaktpersonen zweiten Grades. Also Personen, die zwar keinen direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatten, aber mit einer Kontaktperson ersten Grades, z.B. dem Ehepartner eines Infizierten.

„In Zeiten wie diesen, die viele Menschen mit Sorge erfüllen, betrachte ich es als Bürgerpflicht und Dienst an der Allgemeinheit, dass diese Kontaktpersonen, auch ohne gesetzlichen Zwang, zu Hause bleiben und sich an die Regeln der Quarantäne halten“, betont Landrat Manfred Müller. „Weil vermutlich sich in dieser Gruppe auch einige Infizierte befinden, ist es so wichtig, dass sie Kontakte vermeiden und so niemanden anstecken. Auch das hilft uns, so dramatische Zustände wie in Italien zu vermeiden!“

Reiserückkehrer aus Infektionsgebieten nach RKI-Klassifizierung fallen in NRW noch nicht unter die gesetzlich angeordnete Quarantäne. Aber sie dürfen 14 Tage lang, gerechnet ab ihrer Rückkehr, keine Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas, Heime etc), keine stationären Einrichtungen der Pflege, Berufsschulen oder Hochschulen betreten. Ebenfalls dürfen sie keine Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen oder Dialyseeinrichtungen betreten. „Falls dieser Personenkreis selbst eine medizinische Behandlung braucht, dann muss er zwingend vorher den behandelten Arzt und den Krankentransport telefonisch über sein Risiko informieren“, so nachdrücklich Dr. Kuhnert.

Aufgrund der herrschenden Gesetzeslage kommt es auch zu Fällen, bei denen eine Person im Haushalt als Kontaktperson ersten Grades offiziell unter Quarantäne gestellt ist, während die mit ihm lebenden Personen als Kontaktpersonen zweiten Grades keinem gesetzlichen Zwang zur Isolierung unterliegen. „Auch hier gilt natürlich unser Appell an alle Haushaltsmitglieder, möglichst zu Hause zu bleiben“, erklärt Dr. Constanze Kuhnert. Wobei sie auch betont: „Selbst, wenn eine Person im Haushalt nachweislich erkrankt, müssen nicht zwangsläufig alle mit ihm lebenden Familienmitglieder auch erkranken. Es gibt zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen, die auch innerhalb des Zusammenlebens in einem Haushalt getroffenen werden können, und eine Ansteckung verhindern.

“ Weitere Informationen dazu hat der Kreis in einer Broschüre für Menschen in Quarantäne zusammengestellt, die Sie hier finden.

Ebenfalls finden Sie hier ein Formular, mit dem eine Bescheinigung über die Quarantäne zum Nachweis z.B. für den Arbeitgeber erbeten werden kann. Dies gilt nur für Personen, die vom Gesundheitsamt mündlich unter Quarantäne gestellt wurden.

 
 
 

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