21. Dezember 2020
Wichtige Telefonnummern für den Notfall
Die Kreisverwaltung Paderborn ist zwischen Weihnachten und Neujahr, vom Donnerstag, den 24. Dezember, bis einschließlich Freitag, 1. Januar, geschlossen. Davon ausgenommen sind das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitsamt inklusive Erreichbarkeit des Corona-Infotelefons sowie der Krisenstab des Kreises Paderborn.
Das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7, ist vom 28. bis 30. Dezember zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Vorsprache sind weiterhin ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können online vereinbart werden unter www.kreis-paderborn.de/termin-stva
Das Gesundheitsamt ist am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar geschlossen.
„An diesen Tagen schließen auch die Labore, welche die Corona-Tests durchführen. Daher bekommt das Gesundheitsamt an diesen Tagen keine neuen Infektionsfälle gemeldet“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Constanze Kuhnert.
Auch das Corona-Informationstelefon ist außerhalb der Feiertage erreichbar.
Vom 28. bis 30. Dezember beantworten die Mitarbeitenden unter der Telefonnummer
von 9 bis 16 Uhr allgemeine Fragen zu Covid-19.
Am 24. und 31. Dezember sowie am 2. Januar ist das Infotelefon von 12 bis 16 Uhr zu erreichen.
Corona-Patienten und Patienten mit Verdacht auf Corona können sich außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 wenden.
In Notfällen wie z.B. Atemnot oder starke Schmerzen im Herzbereich oder Brust sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden.
Die Sprechstunde der „Beratungsstelle zu AIDS und anderen sexuelle übertragbaren Krankheiten“ fällt am Montag, 28. Dezember aus.
Die Tagesbereitschaft in Notfällen des Kindesschutzes ist vom 28. bis 30, Dezember unter der
05251 308-5188 zu erreichen.
In den Abend- und Nachtstunden sowie an den Feiertagen und am Wochenende können Fälle von Kindeswohlgefährdung der Polizei oder der Kreisleitstelle unter der Telefonnummer 02955 7676 - 0 gemeldet werden.
Notfälle im Bereich des Veterinäramtes wie Verdachtsmeldungen auf Tierseuchen beim Fund toter größerer Wildvögel oder Wildschweine sowie bei Tierschutzfällen können ebenfalls über die Kreisfeuerwehrzentrale unter der Nummer 02955 7676-0 dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen gemeldet werden. Trichinenproben von Jägern nimmt das Veterinäramt zwischen den Jahren vom 28. bis 30. Dezember jeweils bis 12 Uhr entgegen.
Viele Menschen empfinden die aktuelle Situation mit den Kontaktbeschränkungen und den anhaltend hohen Infektionszahlen als sehr belastend. Die Telefon-Seelsorge hat ein offenes Ohr für Menschen mit Sorgen: Sie ist zu erreichen unter den Telefonnummern 0 800 111 0 111 und0 800 111 0 222.
von 12 bis 16 Uhr zu erreichen.
Beantwortet werden allgemeine Fragen rund um COVID-19.
Die häufigsten Symptome sind Fieber über 38°C, Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit sowie Kratzen im Hals. Bei einigen kommt es zu einem vorübergehenden Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, dessen Ursache derzeit erforscht wird. Einige Menschen können eine Lungenentzündung mit Kurzatmigkeit und Luftnot bekommen.
Ein bloßes Kratzen im Hals oder Husten muss aber noch kein Anzeichen für eine weitere Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein. Dennoch sollten sie auch bei leichten Symptomen zu Hause bleiben.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen erreichen Sie einen Arzt über den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der
Quelle, weitere Infos: https://www.zusammengegencorona.de/
Die Impfungen starten gleich nach Weihnachten am Montag, 28. Dezember. Der Kreis Paderborn erhält zunächst 180 Impfdosen der Firma BioNTech. Weitere Lieferungen sind bis zum 21. Januar seitens des Landes angekündigt. Nach aktuellem Stand kann der Kreis insgesamt mit gut 4000 Impfdosen in diesem ersten Zeitraum rechnen. Zuständig für die Impfung ist die Kassenärztliche Vereinigung. Die ersten Impfdosen werden ausschließlich über mobile Teams in stationären Pflegeeinrichtungen verimpft.
Nein. Das Impfzentrum ist zwar startklar, kann aber erst dann seinen Betrieb aufnehmen, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Eine Vorab-Registrierung ist nicht möglich.
Nach der aktuell gültigen Quarantäneverordnung des Landes NRW vom 30. November 2020 müssen sich alle, die mittels eines PCR-Tests positiv getestet wurden, unmittelbar nach Bekanntwerden des Testergebnisses in sofortige 10-tägige Quarantäne (häusliche Isolierung) begeben. Leiden die Personen am Ende der Quarantänezeit unter coronatypischen Symptomen, verlängert sich die Quarantäne solange, bis sie 48 Stunden symptomfrei sind. Hier greift bereits die Verordnung.
Es gibt keine zusätzliche schriftliche Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes.
Auch die Haushaltsangehörigen von nachweislich Infizierten müssen sich ebenfalls unmittelbar in Quarantäne begeben.
Ihre Quarantäne dauert 14 Tage seit Durchführung des Tests beim nachweislich Infizierten. Nach 10 Tagen haben sie die Möglichkeit, einen PCR- oder einen Schnelltest (Poc-Test) durchzuführen. Ist dieser negativ und sie haben keine coronatypischen Symptome ist die Quarantäne vorzeitig beendet.
Erstmals müssen sich alle Personen, die einen PCR-Test vorgenommen haben, bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Voraussetzung ist, dass sie coronatypische Symptome zeigen oder einen positiven Schnelltest gemacht haben. Das heißt, Personen, die aus beruflichen Gründen regelmäßig getestet werden wie Lehrkräfte oder Pflegepersonal, müssen nicht während der Wartezeit auf das Testergebnis in Quarantäne, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Fällt der Test negativ aus, ist die Quarantäne beendet.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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