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08. Oktober 2021

21 Neuinfektionen, 39 weitere Corona-Erkrankte haben eine akute Infektion überstanden, aktuell sind 257 Menschen mit dem Coronavirus infiziert

- Bürgertests werden ab Montag, 11. Oktober, grundsätzlich kostenpflichtig

CoronaUpdate Headerbild mit einem dargesteltem Virus
Corona-Update vom 8. Oktober 2021 Foto: © iStock.com/ BlackJack3D
21 neue Corona-Fälle sind laut Lagebericht des Kreises Paderborn dazu gekommen, Stand: 8. Oktober, 11 Uhr. 39 weitere Corona-Erkrankte haben eine akute Infektion überstanden und gelten als genesen. Unterm Strich sind aktuell 257 Menschen im Kreis Paderborn mit Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert (aktive Fälle).
Die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Paderborn steigt nach Angaben des Robert Koch-Instituts leicht auf 32,1, Stand 8. Oktober. 29 Corona-Erkrankte müssen derzeit im Krankenhaus, neun von ihnen intensivmedizinisch behandelt werden. 1.194 Personen befinden sich in Quarantäne.

Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn im Überblick:

Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn 
Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn

Bürgertests werden ab Montag, 11. Oktober, grundsätzlich kostenpflichtig

  • Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden konnte, so die Begründung der Bundesregierung, endet das Angebot kostenloser Bürgertests Anfang kommender Woche: Ab Montag, 11. Oktober, sind die bislang kostenlosen Antigen-Schnelltests selbst zu bezahlen. Aber es gibt Ausnahmen. Folgende Personen können sich auch weiterhin mindestens einmal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen:
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss bei einer kostenlosen Testung ein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
  • Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
  • Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

Quelle: Bundesregierung

Testpflicht währen der Herbstferien

Das NRW-Schulministerium informiert, dass auch Kinder ab dem Schuleintritt sowie Jugendliche unter 16 Jahren sich während der Dauer der Herbstferien vom 11. bis 24. Oktober testen lassen müssen, da ja in den Herbstferien die regelmäßigen Schultests entfallen: Schülerinnen und Schüler, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, brauchen somit für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Die Tests sind aber weiterhin kostenlos für sie.
Das negative Testergebnis eines Schnelltests ist für insgesamt 24 Stunden gültig.


Wenn der Schnell- oder Selbsttest positiv ausfällt

Fällt ein Schnelltest positiv aus, sollte das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden. Wer einen Selbsttest (erhältlich im Handel, in Apotheken, bei einigen Discountern) macht, der positiv ist, sollte diesen ebenfalls durch eine PCR-Test bestätigen lassen. Dieser muss dann nicht selbst bezahlt werden. In so einem Fall sollte man sich umgehend mit der Hausärztin oder dem Hausarzt telefonisch in Verbindung setzen oder unter sich an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der 116117 wenden. Vorsichtshalber sollte man zu Hause bleiben, bis das Testergebnis (PCR-Diagnostik im Labor) vorliegt.

Alle Anbieter von Schnelltests: kreis-paderborn.de/schnelltest

Das Infotelefon des Kreisgesundheitsamtes für Fragen rund um die Themen Corona und Impfungen ist erreichbar unter der 05251 308-3333, montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr, samstags von 12 bis 16 Uhr.

Mobile Impfaktion:

Die Universität bietet in Zusammenarbeit mit dem Kreis Paderborn eine mobile Impfaktion an am Donnerstag, 14. Oktober zwischen 10:30 und 16:00 Uhr im Gebäude I, Ebene 1, auf dem Universitätsgelände (Warburger Straße 100, 33098 Paderborn). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfen lassen können sich nicht nur Studierende, Studieninteressierte und Mitarbeitende, sondern alle ab 16 Jahren, die sich impfen lassen möchten. Möglich sind sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen.
Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren).
Mitzubringen zu den Impfungen ist ein Lichtbildausweis, die Krankenversicherungskarte, und sofern vorhanden, der Impfpass.

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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