Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

23. November 2021

226 Neuinfektionen, 140 weitere Genesene, aktuell sind 1.732 Menschen mit dem Coronavirus infiziert

- Neue Coronaschutzverordnung tritt ab dem morgigen Mittwoch, 24. November in Kraft

CoronaUpdate Headerbild mit einem dargesteltem Virus
Corona-Update vom 23. Novmber 2021 Foto: © iStock.com/ BlackJack3D
226 neue Corona-Fälle sind laut Lagebericht des Kreises Paderborn gegenüber dem Vortag dazu gekommen, Stand: 23. November, 11 Uhr. 140 weitere Corona-Erkrankte haben eine akute Infektion überstanden und gelten als genesen. Unterm Strich sind aktuell 1.732 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert (aktive Fälle). 42 Corona-Erkrankte müssen derzeit im Krankenhaus, 14 von ihnen intensivmedizinisch behandelt werden. 2.426 Personen befinden sich in Quarantäne.

Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn im Überblick:

Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn 
Corona-Tabelle

Neue Coronaschutzverordnung tritt am Mittwoch, 24. November in Kraft

Die Landesregierung hat die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Donnerstag, 18. November 2021 und das neue Infektionsschutzgesetz umgesetzt und die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen angepasst. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt ab dem morgigen Mittwoch 24. November und tritt voraussichtlich mit Ablauf des 21. Dezember außer Kraft.

Im Freizeitbereich gilt ab morgen eine umfassende und flächendeckende 2G-Regelung (geimpft oder genesen), „weil nicht geimpfte Menschen viel stärker von einem schweren Verlauf der Erkrankung bedroht sind und deshalb das Gesundheitssystem viel stärker belasten,“ sagt dazu das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, regelmäßiges Lüften) im Alltag bleibt weiter wichtig. In Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, ist es auch im Außenbereich Pflicht.

Die Coronaschutzverordnung ermöglicht es zudem, in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsinzidenz und dem regionalen Infektionsgeschehen zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen.

Außerdem weist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausdrücklich darauf hin, dass gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beim Überschreiten einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs weitergehende Schutzmaßnahmen nötig werden. Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter drei, werden Schutzmaßnahmen wieder zurückgenommen.

Der Kreis Paderborn weist sowohl die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Paderborn als auch die Hospitalisierungsinzidenz für NRW ab sofort auf seinen Sonderseiten tagesaktuell unter kreis-paderborn.de/corona aus.


Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Paderborn (Anzahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) steigt nach Angaben des Robert Koch-Instituts auf 277,6, Stand 23. November.

Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz besagt, wie viele von 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen positiv auf Corona getestet und in ein Krankenhaus eingeliefert wurden. Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) vermeldet eine 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für NRW gemäß Infektionsschutzgesetz von 4,22, Stand 23. November.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

  • Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).

  • 2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen

Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

  • Ergänzung der 3G-Regelungen

Im Bereich von nicht freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt. Demnach ist der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.

  • Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern gilt weiterhin eine Kapazitätsbegrenzung: Hier darf bei Veranstaltungen mit Steh- oder Sitzplätzen die über 5.000 Zuschauende hinausgehende Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden; bei Veranstaltungen im Freien gilt dies nur für die Stehplätze. Die Einhaltung und Kontrolle von Maskenpflichten ist sicherzustellen.

  • Kontrolle und Überprüfung der aufgestellten Regelungen

Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Bei Missachtung zentraler Regeln sind die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht zu informieren, um die Zuverlässigkeit der Betreiber überprüfen zu können.

  • Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Quelle: www.land.nrw/corona

Bürgertestungen

Seit Samstag, 13. November, haben alle Bürgerinnen und Bürger wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Coronaschnelltest (PoC-Antigen-Test). Der Anspruch umfasst auch eine Bescheinigung über das Testergebnis. Auf dem Dashboard der Corona-Bürgertestungen im Kreis Paderborn erkennt man auf einen Blick, dass die Anzahl der Testungen von 299 am Freitag, 12. November sprunghaft zugenommen hat auf 2.464 durchgeführte Tests am darauffolgenden Samstag, 13. November. Von den 2464 Testungen waren 20 positiv.

Seit Beginn der Bürgertestungen am 11. März 2021 sind insgesamt 909.700 Testungen im Kreis Paderborn durchgeführt worden, 1.910 davon waren positiv (0,1 %), Stand 15.11.2021.

Hier unter kreis-paderborn.de/schnelltest sind alle Anbieter von Teststellen zu finden, die fortlaufend aktualisiert werden.

Bilanz der mobilen Impfaktion im Schützenhof Paderborn am vergangenen Montag, 22. November

Die letzte Impfung erfolgte um Mitternacht! Insgesamt sind 248 Impfungen, 52 Zweitimpfungen und 581 Booster-Impfungen, in der Summe also 881 Impfungen durchgeführt worden.

Sowohl in der Impfstelle als auch bei den mobilen Impfaktionen werden die mRNA- Impfstoffe BioNTech (zwischen 12 und 30 Jahren) und Moderna (für alle über 30 Jahren) angeboten. Grund sind die vom Bundesminister angekündigte Kontingentierung des BioNTech-Impfstoffs. Zudem beabsichtigt die Ständige Impfkommission, den Impfstoff von Moderna ausschließlich für die Altersgruppe ab 30 anzubieten. Beide mRNA-Impfstoffe, sowohl BioNTech als auch Moderna, schützen mit hoher Wirksamkeit vor einer schweren COVID-19-Erkrankung.

Auffrischungsimpfungen werden angeboten für alle ab 18 Jahren, bei denen entweder mindestens fünf Monate seit der Impfung mit AstraZeneca, BioNTech oder Moderna vergangen sind oder frühestens vier Wochen nach der Impfung mit Johnson & Johnson.
Die Hausärztinnen und Hausärzte sind weiterhin erster Ansprechperson für Impfungen. Für den Fall, dass Patientinnen und Patienten keinen festen Hausarzt haben, hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe eine Liste von Praxen veröffentlicht, die Impfungen auch für diese Gruppe anbieten. Die ständig aktualisierte Liste finden Interessierte unter www.corona-kvwl.de/zweitimpfung

Mehr Infos: kreis-paderborn.de/impfen.

#ÄrmelHoch
Telefon Icon

Sie haben allgemeine Fragen zu COVID-19, zu Corona-Impfungen und Impfterminen?

Dann wenden Sie sich bitte an das Infotelefon

 05251 308-3333,

erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“