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22. März 2021

Geflügelpest in Delbrück-Westenholz bestätigt

Veterinäramt richtet Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet rund um den betroffenen Hof in Delbrück-Westenholz ein

Bereits am Vortag hatte das Chemische Veterinär- und Untersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe in den Proben den Geflügelpesterreger H 5 nachgewiesen. Am frühen Abend folgte am heutigen Montag, 22. März das Laborergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts. Der Verdacht hat sich bestätigt: Es handelt sich um die hochansteckende Form der Geflügelpest (Influenza Virus A Subtyp H5N8). Damit ist der Ausbruch der Tierseuche in einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz amtlich bestätigt. Das Veterinäramt des Kreises Paderborn hat einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet rund um den betroffenen Hof eingerichtet. Nach der Geflügelpestverordnung müssen der Radius von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zusammen mindestens 10 Kilometer betragen. Der Sperrbezirk entspricht in seiner Größe der Überwachungszone, die am gestrigen Montag, 22. März per Allgemeinverfügung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse übergangsweise eingerichtet worden war. In dem Sperrbezirk, der bis in den Kreis Gütersloh hineinreicht, befinden sich 109 Geflügelbetriebe, in denen rund 648.000 Stück Geflügel gehalten werden.

Am heutigen Montagmorgen sind die rund 30.000 Legehennen des betroffenen Geflügelbestandes getötet und entsorgt worden. Die jetzt angeordneten Schutzmaßnahmen sollen verhindern, dass der Geflügelpesterreger sich weiter ausbreitet.

Regelungen im Sperrbezirk

Innerhalb des Sperrbezirks muss sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden. Die Aufstallpflicht gilt nach wie vor im gesamten Kreisgebiet und soll verhindern, dass die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben, die als Überträger der Geflügelpest gelten. Halter müssen ihre Tierbestände dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen melden. Innerhalb des Sperrbezirks dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Sowohl im Sperrbezirk als auch Beobachtungsgebiet werden die Bestände klinisch und risikoorientiert untersucht.

Anzeichen der Geflügelpest

Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen der Klassischen Geflügelpest sein. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Sofern noch nicht geschehen, sollten alle Geflügelzuchtbetriebe, auch Hobbyhalter, ihre Bestände bei der Tierseuchenkasse NRW melden, um im Ernstfall finanziell entschädigt zu werden.

Bei Verdacht auf Geflügelpest

Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der 05251 308-3939, erreichbar Mo – Fr von 9 bis 16 Uhr, kontaktiert werden. Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955–76760 erreicht werden.

Hintergrund

Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern und anderen Geflügel- und Vogelarten (z. B. Enten, Gänsen, Laufvögel, Puten, Wachteln, Fasane, Wildvögeln). Auch Katzen und Schweine können potentielle Träger des Erregers der Geflügelpest sein. Sie ist anzeigepflichtig.

Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden.

Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.

Sperrbezirk

Geflügelpest Sperrbezirk 
Foto: Katasteramt | Kreis Paderborn
Geflügelpest Sperrbezirk

Beobachtungsgebiet

Geflügelpest Überwachungszone 
Foto: Katasteramt | Kreis Paderborn
Geflügelpest Beobachtungsgebiet
 

Interaktive Karte der Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete

Öffentliche Bekanntmachung

 
 
 

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