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21. März 2021

Verdacht auf Geflügelpest in Delbrück-Westenholz

In einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz besteht der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Ca. 30.000 Junghennen müssen getötet werden.

Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Überwachungszone 
Verdacht auf Geflügelpest in Delbrück-Westenholz

In einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz besteht der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Ca. 30.000 Junghennen müssen am Montagmorgen getötet werden. Um Mitternacht tritt eine so genannte Überwachungszone in den Grenzen des zukünftigen Sperrbezirks für die Dauer von 72 Stunden in Kraft. Schutzmaßnahmen wie ein Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet können nach der Geflügelpestverordnung erst dann angeordnet werden, wenn der amtliche Ausbruch durch das Referenzlabor des Friedrich-Löffler – Institut labordiagnostisch bestätigt ist. Bis zum Vorliegen dieser Testergebnisse soll mit der Einrichtung einer Überwachungszone eine Weiterverbreitung des Geflügelpesterregers in weitere Bestände verhindert werden. „Wir müssen in dieser Situation alles tun, um unsere Geflügelbestände zu schützen. Ich bitte alle Tierhalter eindringlich, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und bei Verdacht sofort ihren Tierarzt einzuschalten und unsere Veterinäre zu kontaktieren“, betont Landrat Christoph Rüther. Der Landrat hat am Sonntag den Krisenstab des Kreises einberufen, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen.

Die Tiere im Seuchenbestand müssen nach der Geflügelpestverordnung bereits bei einem deutlichen klinischen Verdacht getötet werden. Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft und das Kreisveterinäramt treffen zurzeit alle Vorbereitungen für Tötung und Entsorgung der Tiere in dem Seuchenbestand. Zum Einsatz kommt die in solchen Fällen übliche Methode der Begasung mit Kohlendioxid. Danach werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Der betroffene Landwirt erhält eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.

In der Überwachungszone gilt ein so genannten Stand-Still: Tiere dürfen weder in noch aus dem Bestand verbracht werden. Auch umfangreiche Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen eingehalten werden. Die Allgemeinverfügung des Landes ist bereits im Amtsblatt des Kreises Paderborn veröffentlicht und tritt am Montagmorgen, 0 Uhr in Kraft.

Geflügelpest-Infotelefon des Veterinäramtes

Telefon Icon
 
 

Allgemeine Fragen zur Geflügelpest / Vogelgrippe

05251 308-3939

erreichbar von Mo-Fr: 9:00 bis 16:00

 

Per Mail erreichbar unter:

Veterinaeramt@kreis-paderborn.de

 

Alles Geflügel muss weiter in geschlossenen Ställen untergebracht sein. Dr. Elisabeth Altfeld, Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, erinnert eindringlich noch einmal an die Aufstallpflicht, die bis auf Weiteres im gesamten Kreisgebiet gilt. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und somit die Einschleppung in Geflügelhaltungen wirksam verhindert werden. Wildgänse und Wildenten gelten als Träger der Erreger der Geflügelpest.

Der Geflügelhalter hatte am gestrigen Samstag verendete Legehennen in seinem Bestand aufgefunden und seinen Hoftierarzt eingeschaltet. Erste Schnelltests fielen positiv aus. Die Veterinäre des Kreises Paderborn untersuchten den Bestand und nahmen Proben, die am Sonntagmorgen an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe gesandt wurden. Das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen stimmte die Vorgehensweise am Samstagabend mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ab. Sie verständigten sich auf die Einrichtung einer Überwachungszone mit einem Radius von 3 km rund um den Verdachtsbetrieb die auch Teile des Kreises Gütersloh umfasst.

Für den Kreis Paderborn ist es in diesem Frühjahr der zweite Fall: Am 3. März war in einer Hobby-Haltung in Lichtenau-Henglarn die hoch ansteckende Form der Geflügelpest (Influenza Virus A Subtyp H5N8) bestätigt worden. Hier mussten 50 Tiere vorsorglich getötet werden. Besonders bitter für die Geflügelhochburg Delbrück: Vor vier Jahren war hier ebenfalls die Geflügelpest ausgebrochen. In der Überwachungszone auf dem Gebiet des Kreises Paderborn befinden sich insgesamt 109 Geflügelbetriebe, von denen 14 mehr als 10.000 Tiere, 13 zwischen 5000 und unter 10.000, 5 zwischen 1000 und unter 5000 sowie 4 zwischen 350 und unter 1000 Tieren halten. Insgesamt werden dort rund 648.000 Stück Geflügel gehalten.


Was ist die Klassische Geflügelpest?

Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern und anderen Geflügel- und Vogelarten (z. B. Enten, Gänsen, Laufvögel, Puten, Wachteln, Fasane, Wildvögeln). Auch Katzen und Schweine können potentielle Träger des Erregers der Geflügelpest sein. Sie ist anzeigepflichtig.
Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden.
Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.

Was sind die Anzeichen einer Geflügelpest
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.


Was tun bei Verdacht auf Geflügelpest

Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der 05251 308-3939, erreichbar Mo – Fr von 9 bis 16 Uhr, kontaktiert werden. Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955–76760 erreicht werden.
Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet. „Deswegen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Bitte fassen Sie die Tiere nicht selbst an, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden“, betont Altfeld. Totfunde können über das Info-Telefon Geflügelpest gemeldet werden oder per Mail unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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