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13. April 2021

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen erhalten erstmals Impfangebot

Für berechtigte Berufsgruppen und Kontaktpersonen von Schwangere wurden über 2.000 weitere Termine freigeschaltet

Ab sofort können Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen einen Impftermin buchen.

Sie werden im Impfzentrum Salzkotten Upsprunger Straße 1 in 33154 Salzkotten mit BioNTech/Pfizer geimpft. Voraussetzung ist, dass sie Kontaktperson einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die 70 Jahre oder älter ist, sind. Oder sie sind Kontaktperson einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, mit einer oder mehrerer der folgenden Erkrankungen nach §3 Abs. 1 Nr. 2 der Impfverordnung des Bundes:

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
  • Personen nach Organtransplantation,
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit- schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
  • Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Pro pflegebedürftiger Persion dürfen zwei Kontaktpersonen geimpft werden.


Zur Impfung mitzubringen ist der

  • Impfpass,
  • eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der zu pflegenden Person,
  • ein amtlicher Lichtbildausweis der Kontaktperson,
  • die Krankenkassenkarte (soweit vorhanden)
  • sowie eine ausgefüllte Bescheinigung, die von der Kontaktperson und dem Pflegebedürftigen unterschrieben wird. 


Ein Termin kann online unterwww.kreis-paderborn.de/impfen vereinbart werden.

Berechtigte Berufsgruppen und Kontaktpersonen für Schwangere:

Weitere über 2.000 Termine im MZG freigeschaltet

Weiterhin wurden heute für die kommende Woche über 2.000 Termine für die Impfstelle im MZG, Antoniusstr. 19 in Bad Lippspringe freigeschaltet.

Berechtigte Berufsgruppen, Kontaktpersonen für Schwangere und weitere Berechtigte aus der Prioritätsstufe 1 und 2 werden hier geimpft. Nächste Woche sind pro Tag von Montag bis Samstag 360 Impftermine freigeschaltet worden.

„Bereits seit letzter Woche impft das Team des MZGs, seit dieser Woche mit Unterstützung der Bundeswehr, über 300 Personen pro Tag an sechs Tagen die Woche. Das wir die Zahl der täglichen Impftermine jetzt noch einmal deutlich erhöhen konnten, liegt vor allem an dem hohen Engagement der Mitarbeitenden und der guten Organisation im MZG. Dafür danke ich den Beteiligten sehr herzlich“, erklärt Michael Beninde, Ordnungsdezernent des Kreises Paderborn.

Die Buchung der Termine erfolgt über die Impfseite des Kreises unter www.kreis-paderborn.de/impfen.

Der Kreis bittet die Impfwilligen darum, vor Vereinbarung des Impftermins die Impfberechtigung sorgfältig zu prüfen.

Nicht Berechtigte Personen werden im Impfzentrum und in der Impfstelle abgewiesen.

 
 
 

Sie möchten wissen, ob Ihnen bereits ein Impfangebot gemacht werden kann?

Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.

 
 

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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