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30. März 2021

Nach Ostern beginnt die Impfung der 79-Jährigen, die persönlich per Schreiben von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Landrat Christoph Rüther informiert werden - rund 2030 Schreiben gehen heute in die Post

Impfstart für Menschen mit Vorerkrankungen in den Hausarztpraxen nach Ostern: Hausärzte gehen aktiv auf ihre Patienten zu

Nach Angaben der kassenärztlichen Vereinigung haben im Impfzentrum des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle in Salzkotten seit dem Impfstart 20.851 Menschen ihre erste Impfung, davon 5.782 die Folgeimpfung erhalten. Durch mobile Teams sind 9150 geimpft worden. 6439 davon haben ihre Folgeimpfung erhalten, Stand 29. März.

Derzeit werden im Impfzentrum die Über-80-Jährigen und priorisierte Berufsgruppen geimpft. Der Kreis Paderborn hat zusätzlich in der laufenden Karwoche vorhandene Rest-Impfstoffdosen Menschen mit Vorerkrankungen angeboten. Ein Erlass des Landes NRW in der letzten Woche räumte diese Möglichkeit, befristet bis zum 6. April, ein. Die angebotenen Resttermine waren innerhalb weniger Stunden ausgebucht. Der Kreis Paderborn hat am heutigen Dienstag, 30. März noch einmal 1000 Termine frei geschaltet, die nach Verfügbarkeit vergeben werden. Etwa 3000 Menschen mit schweren Vorerkrankungen können noch in dieser Woche bis einschließlich Dienstag, 6. April geimpft werden.

Ein Anruf in der Hausarztpraxis ist nicht erforderlich.

Nach Ostern können Menschen mit Vorerkrankungen, die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung genannt sind, sich bei ihrem Hausarzt impfen lassen. Zum Impfstart, in den ersten beiden Wochen nach Ostern, erhalten die Hausärzte über die Apotheken erst einmal nur 20 Impfdosen pro Woche pro Praxis. „Die Hausärzte werden diese ersten Impfstoffdosen ihren bettlägerigen Patienten und jenen mit schweren Vorerkrankungen anbieten. Die Hausärzte gehen also aktiv auf ihre Patienten zu“, erläutert Dr. Ulrich Polenz, Praxisnetz Paderborn und Leiter der Bezirksstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Paderborn. Ein Anruf in der Hausarztpraxis ist somit nicht erforderlich.

Nächster Schritt: Nach Ostern startet landesweit die Impfungen der über 70-Jährigen gegen COVID-19, gestaffelt nach Jahrgängen. Zunächst bekommen die 79-Jährigen des Jahrgangs 1941 ein Impfangebot. Rund 2030 Seniorinnen und Senioren, erhalten ein persönliches Schreiben von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und ein Begleitschreiben von Landrat Christoph Rüther, die noch heute in die Post gegeben werden. Der Landrat betont darin, dass der Impfstoff nach wie vor nur begrenzt verfügbar sei und deshalb nur schrittweise geimpft werden könne.

„Ich bin sehr dankbar, dass wir nun Ihnen ein Impfangebot machen können“, so Rüther.

Ab dem 6. April 2021 werden landesweit die Terminvereinbarungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für die 79-Jährigen freigeschaltet, die im Internet unter www.116117.de sowie unter der Telefonnummer 0800 116 117 02 einen Impftermin buchen können.

Sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht, erhalten weitere Jahrgänge aus der priorisierten Gruppe der über 70-Jährigen ein Impfangebot.

Hintergrund:

Nach wie vor ist der Impfstoff knapp. Deshalb ist auch weiterhin eine Priorisierung notwendig. Deshalb kann die Impfung derzeit auch weiterhin nur Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder ein hohes Ansteckungsrisiko oder engen Kontakt zu gefährdeten Personen haben.

Die Reihenfolge ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die im Wesentlichen auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut aufbaut. Der Impfplan des Landes NRW kann auch auf den Sonderseiten des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de/impfen eingesehen werden.

Hintergrund zur Coronavirus-Impfverordnung:

Vorerkrankungen, die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung aufgeführt sind:

2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

               a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
               b) Personen nach Organtransplantation,
               c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer
                    psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
               d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
               e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen,
                    ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
                f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
                g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
                h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
                 i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
                 j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
                k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände
                     im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf
                     nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,

 
 
 

Sie möchten wissen, ob Ihnen bereits ein Impfangebot gemacht werden kann?

Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.

 
 

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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