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05. März 2021

Nur Handvoll von Impfwilligen fallen unter Einzelfallregelung

Menschen mit Vorerkrankungen sind vom Land noch nicht zur Impfung freigegeben

Am vergangenen Freitag verkündete das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dass nunmehr der Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfungen geregelt wurde. Eine Einzelfallentscheidung beim Gesundheitsamt können nur Personen beantragen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, bei denen eine weitere Wartezeit von wenigen Wochen auf eine Impfung entscheidend sein kann, und Personen, deren Erkrankungen so selten sind, dass sie nicht in der Impfverordnung genannt sind. Als konkretes Beispiel fallen Personen unter die Einzelfallentscheidung, die unmittelbar vor einer Chemo-Therapie oder einer Knochenmarks-Transplantation stehen.

„Wir hatten bisher nur vier Anträge von Menschen, die wirklich unter diese Einzelfallentscheidung fallen. Diese Personen haben von uns auch sofort einen Termin im Impfzentrum erhalten“, berichtet Dr. Constanze Kuhnert, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.

Gleichzeitig würde das Gesundheitsamt geflutet mit Anfragen von Menschen mit Vorerkrankungen. Diese haben von ihren Ärzten ein Attest erhalten, dass sie berechtigt, in der Priorisierungsstufe 2 (hohe Priorität) oder 3 (erhöhte Priorität) geimpft zu werden. „Priorisierungsstufe 2 und 3 werden noch nicht geimpft und können noch keinen Termin erhalten“, unterstreicht Dr. Kuhnert. Auch ein Antrag zur Impfung ist nicht notwendig. Das Land geht davon aus, dass diese Gruppe von Menschen mit Vorerkrankungen Ende März ein Impfangebot erhalten.
In die Gruppe der Menschen mit Vorerkrankungen, die nicht unter die Einzelfall-Regelung fallen und daher noch warten müssen, gehören unter anderem: Personen nach Organtransplantationen, Personen mit Diabetes mellitus, Personen mit chronischen Lungen-, Nieren- oder Lebererkrankungen, Personen mit Adipositas, Krebspatienten, Personen mit Autoimmunerkrankungen, mit rheumatologischen Erkrankungen, Asthma bronchiale oder mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung. Eine vollständige Auflistung findet sich in der Corona-Impfverordnung unter den Paragraphen 3 (Schutzimpfungen mit hoher Priorität) und §4 (Schutzimpfung mit erhöhter Priorität).

Hier auf der Impf-Seite unter www.kreis-paderborn.de/impfen sind zudem weitere Informationen eingestellt.

„Wir bitten Personen mit Vorerkrankungen, uns zum jetzigen Zeitpunkt die Atteste nicht zuzuschicken. Das macht erst Sinn, wenn Prioritätsstufe 2 und 3 auch zur Impfung freigegeben wurden!“, erklärt Dr. Kuhnert.

In dieser Woche sind bereits rund 1.200 Anfragen und Atteste von Menschen mit Vorerkrankungen eingetroffen. Wenn das Land entschieden habe, wann Menschen mit Vorerkrankungen geimpft werden können und wie sie einen Termin bekommen, wird der Kreis rechtzeitig darüber informieren.

Sie möchten wissen, ob Ihnen bereits ein Impfangebot gemacht werden kann?

Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.

 
 

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

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Aldegreverstraße 10 – 14
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