01. März 2021
Land NRW ermöglicht Einzelfallentscheidung bei der Impfreihenfolge – Erstmals wird auch Moderna im Kreis Paderborn verimpft
Rund 70 Prozent der über 80-Jährigen im Kreis Paderborn haben bereits eine Impfung gegen den Coronavirus erhalten oder haben einen Termin für eine Impfung reserviert. Unter den verbleibenden 30 Prozent mögen einige Personen sein, die sich bewusst gegen eine Impfung entschieden haben. Andere hatten bisher vielleicht noch kein Erfolg bei der Terminvergabe. Für diese Personen hat der ärztliche Leiter des Impfzentrum Dr. Gregor Haunerland eine gute Nachricht: „Wir konnten für die nächsten Wochen noch neue 500 Termine für über 80-Jährige freischalten.“ Das läge zum einen daran, dass in dieser Woche mehr Impfdosen BioNTech für Erstimpfungen zur Verfügung stehen als bisher. Zum anderen gelänge es den Apothekern immer wieder, möglichst viele Einzeldosen aus einer Ampulle BioNTech zu gewinnen, sodann mit dem gesparten Impfstoff neue Termine besetzt werden können. Diese können unter der Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung gebucht werden: 0800 116117 02 oder online www.impfterminservice.de.
Seit vergangenen Freitag erlaubt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auch Einzelfallentscheidungen, um Menschen unter speziellen Umständen eine schnellere Impfung zu ermöglichen. Dies betrifft Personen, die bisher nicht bei der Priorisierung der Impfreihenfolge berücksichtigt wurden, zum Beispiel, weil ihre Erkrankungen sehr selten sind. Darunterfallen aber auch Menschen, bei denen eine Chemotherapie unmittelbar bevorsteht. „Um eine Einzelfallentscheidung zu beantragen, muss der behandelnde Arzt ein qualifiziertes Zeugnis mit Nennung der Diagnose ausstellen. Dieses Zeugnis darf nicht vor dem 8. Februar ausgestellt worden sein“, erklärt Dr. Kuhnert. Dieses Zeugnis kann per Mail an das Kreisgesundheitsamt unter gesundheitsamt@kreis-paderborn.de geschickt werden.
Von der Regelung zur Einzelfallentscheidung sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken ausgenommen, die in der Coronaimpfverordnung des Bundes bereits anderweitig genannt werden. Diese Personen fallen in die Priorisierungsstufe 2 und werden im März ein Impfangebot erhalten.
„Auch, wenn der behandelnde Arzt ein Attest ausstellt, dass der Patient in die Priorisierungsstufe 2 hochgestuft wird, muss uns zum jetzigen Zeitpunkt dieses Attest noch nicht zugeschickt werden. Diese Personen können erst einen Termin erhalten, wenn das Ministerium die Impftermine für die Gruppe 2 der Priorisierungsstufen freigibt“, so Kuhnert.
Drunter fallen zum Beispiel:
Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.
Kreis Paderborn
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