Das Land NRW hat heute in einem Erlass das Vorgehen zur Zweitimpfung für Personen, die bereits eine erste Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca erhalten, geregelt. Hintergrund: Am 30. März hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Impfung mit AstraZeneca für Männer und Frauen unter 60 Jahren mit sofortiger Wirkung gestoppt, nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen geändert hatte.
Die Landesregierung hat die Umsetzung der STIKO-Empfehlung verfügt. Sie empfiehlt (Stand 14. April 2021) Personen unter 60 Jahren, die bereits eine 1. Impfstoffdosis mit der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben, anstelle der 2. AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs zu verabreichen (z.B. BioNTech). Die Zweitimpfung soll in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen. Das bedeutet für die Betroffenen, dass der Termin der Zweitimpfung um drei Wochen nach hinten verschoben wird.
„Wir haben die Kontaktdaten aller Personen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben. Diese werden nun von den Mitarbeitenden des Impfzentrums per Mail kontaktiert und informiert“, erklärt Dr. Gregor Haunerland, ärztlicher Leiter des Impfzentrums Salzkotten.
Die Betroffenen müssen daher nicht selbst das Impfzentrum kontaktieren. Im
Kreis Paderborn betrifft dies ca 2.000 Impflinge. Diese werden sukzessive benachrichtigt.
Bei Personen ab 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, hat die Zweitimpfung laut Erlass des Landes NRW mit AstraZeneca zu erfolgen (vorbehaltlich medizinischer Gründe).