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05. Mai 2022

Landtagswahl am 15. Mai 2022

231.453 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn sind zur Wahl aufgerufen, davon sind 59.746 Briefwähler im Kreis Paderborn – Stand 03.05.2022 -

Kreishaus 
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Am Sonntag, den 15. Mai 2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Im Kreis Paderborn sind 231.453 Bürgerinnen und Bürger (2017 waren es 228.913) berechtigt, bei der Landtagswahl ihre Stimme abzugeben, so der Stand der Wählerverzeichnisse am 3. Mai 2022.

Wählen darf, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und mindestens seit dem 29. April in NRW wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält. Wer seinen Hauptwohnsitz in NRW angemeldet hat, wird automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und kann dann seine Stimme im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Bis zum 24.04.2022 haben alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Personen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Bei der Landtagswahl können erneut - wie auch bei der Bundestagswahl - auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden. Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels unterstützen die Wähler eine konkrete Person aus ihrem Wahlkreis, die für den Landtag kandidiert, und entscheiden über das Direktmandat im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme, auf der rechten Seite des Stimmzettels, entscheiden sie sich, unabhängig von der Erststimme, für eine der Parteien, die zur Landtagswahl angetreten und auf dem Stimmzettel vermerkt sind.

Im Rahmen dieser Landtagswahl 2022 besteht eine Besonderheit: Nach der Neueinteilung der Wahlkreise (WK) für die Landtagswahl 2022 wurden im Kreis Paderborn zwei Wahlkreise mit nahezu gleicher Anzahl an Wahlberechtigten gebildet:

• WK 100 Paderborn I bestehend aus den Gebieten der Städte Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Büren, Delbrück, Lichtenau und Salzkotten sowie die Gemeinden Borchen, Hövelhof und die Gemeinde Altenbeken mit den Ortsteilen Buke und Schwaney,
• WK 101 Paderborn II bestehend aus den Gebieten der Stadt Paderborn und aus der Gemeinde Altenbeken nur der Ortsteil Altenbeken selbst.

Im Wahlkreis 100 Paderborn I stehen zur Wahl:
Bernhard Hoppe-Biermeyer (CDU), Michael Sprink (SPD), Anke Zillmann (FDP), Julian Hermneuwöhner (AfD), Norika Creuzmann (GRÜNE), Mehmet Ali Yesil (DIE LINKE), André Niedernhöfer (Die PARTEI) und Dieter Bernhard Hahn (dieBasis).

Im Wahlkreis 101 Paderborn II stehen zur Wahl:
Daniel Sieveke (CDU), Roger Voigtländer (SPD), Marc Lürbke (FDP), Marvin Weber (AfD), Ulrich Möhl (GRÜNE), Holger Drewer (DIE LINKE), Ronja-Marie Baumgarten (Die PARTEI), Hans-Josef Hoffmann (dieBasis) und Marcel Dick (Volt).

Bis zum 3. Mai waren insgesamt 59.746 Sperrvermerke bei Personen, die Briefwahl oder einen Wahlschein beantragt haben, eingetragen. Der Anteil der Briefwähler an den Wählern im Kreis Paderborn betrug bei der letzten Europawahl 2019 27,3 %, bei der Kommunalwahl 2020 42,8 % bzw. 42,9 % (Landratswahl) und bei der letzten Bundestagswahl 2021 49,6 %.

Wahlkreise
Übersicht der Wahlkreise mit Kommunen

Zahlen, Daten, Fakten


Etwa 2.100 ehrenamtliche Wahlhelfer sind in voraussichtlich 184 Wahllokalen - davon 41 Briefwahlbezirken – mit insgesamt 282 Stimmbezirken am Wahltag kreisweit im Einsatz. Wobei im Bereich der Stadt Paderborn lediglich ein Briefwahllokal gebildet wurde, welches jedoch 64 Briefwahlbezirke mit jeweils eigenem Briefwahlvorstand umfasst. Der jeweilige Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher und seinem Stellvertreter, sowie drei bis acht Beisitzern. Die Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine von Kommune zu Kommune unterschiedlich hohe Aufwandsentschädigung.

Briefwahl


Mit der Wahlbenachrichtigung haben die Wahlberechtigten auch einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen oder eines Wahlscheines erhalten. Wähler, die am 15. Mai 2022 nicht in ihrem Wahllokal wählen können oder möchten, haben damit die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann schriftlich erfolgen. Die Antragsunterlagen sind dann in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt des Wohnortes zu senden. Darüber hinaus kann der Antrag auch online gestellt werden. Zu diesem Zweck bieten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen in den Wahlkreisen auf ihrer jeweiligen Homepage oder mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung eine spezielle Eingabemaske an.

Natürlich kann der Antrag auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. In diesem Fall haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Stimme abzugeben.
Mit einem Wahlschein können Wahlberechtigte am Wahlsonntag jedes Wahllokal innerhalb ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe aufsuchen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines oder von Briefwahlunterlagen muss bis zum Freitag vor dem Wahltag (13. Mai 2022) bis 18.00 Uhr beim Wahlamt gestellt sein. Alle, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, sollten die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig wieder zurückzuschicken. Wer seinen Wahlbrief erst ein oder zwei Tage vor der Wahl zur Post gibt, läuft Gefahr, dass sein Stimmzettel nicht mehr rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung ankommt. Daher ist es besser, kurz vor dem Wahltag den Wahlbrief direkt beim Rathaus abzugeben. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen.

Plötzliche Erkrankung muss kein Hinderungsgrund sein


Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist dennoch nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beim zuständigen Wahlamt abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 18.00 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden.

Die Wahlbriefe brauchen innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden. Für besondere Versendungsformen, z. B. durch Einschreiben, hat der Absender allerdings das zusätzliche Entgelt selbst zu tragen. Wird der Wahlbrief aus dem Ausland abgesandt, ist er zu frankieren.

Stimmzettel


Da im Kreis Paderborn zwei der insgesamt 128 Landtagswahlkreise liegen, gibt es auch zwei unterschiedliche Stimmzettel. Einen für den Wahlkreis 101 Paderborn II, der für die Stadt Paderborn sowie für den Ortsteil Altenbeken der Gemeinde Altenbeken gilt. Der weitere Stimmzettel ist gültig für den Wahlkreis 100 Paderborn I, der die übrigen Städte, Gemeinden sowie die Ortsteile Buke und Schwaney der Gemeinde Altenbeken umfasst. Beide Stimmzettel zur Landtagswahl enthalten aufgrund des Zweistimmensystems sämtliche in Nordrhein-Westfalen für die Landesliste zugelassenen Wahlvorschläge.

Auf dem Stimmzettel befindet sich rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Diese dient blinden und sehbehinderten Menschen zur Orientierung und erleichtert ihnen die Teilnahme an der Wahl, da sie ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Wahlschablone abgeben können. Anhand des Abschnitts können Blinde und Sehbehinderte ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und den Stimmzettel richtig in die Schablone einlegen. Bei der Herstellung der Stimmzettel wurde landesweit ein einheitliches Format zugrunde gelegt, sodass eine zentrale Herstellung von Stimmzettelschablonen durch die Blindenverbände möglich wurde. Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können die Hilfen telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern. Für den Bereich Westfalen zuständig ist die Geschäftsstelle in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0. Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können. Der Versand hat bereits begonnen. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Außerdem gibt es eine in Leichter Sprache verfasste Broschüre mit dem Titel: „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“. Diese ist im Internet erhältlich unter www.politische-bildung.nrw.de

Repräsentative Wahlstatistik


Auch bei der kommenden Landtagswahl wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Das Landeswahlgesetz wie auch die Landeswahlordnung enthalten detaillierte Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses.

Briefwähler dürfen bei der Landtagswahl nicht in die Repräsentativstatistik über die Stimmabgabe einbezogen werden. Somit können Wahlberechtigte, die trotzdem Vorbehalte gegen die Wahlstatistik haben, auf die Briefwahl ausweichen.
Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer, Diverse). Ferner kann mit ihr die Struktur der Wähler und Nichtwähler analysiert werden. Darüber hinaus können Parteipräferenzen von Bevölkerungsgruppen untersucht werden.

Aus sämtlichen Stimmbezirken NRWs dürfen nicht mehr als 5 % für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt werden. Die Auswahl der Stimmbezirke trifft der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Ein ausgewählter Stimmbezirk muss mindestens 400 Wahlberechtige umfassen. Im Kreis Paderborn werden insgesamt 6 Stimmbezirke (Bad Lippspringe, Borchen, Büren, zwei in Delbrück und ein Stimmbezirk in Paderborn) in die Wahlstatistik einbezogen.

In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach sechs Altersgruppen verwendet. Auf den Wahlbenachrichtigungen und in den Wahllokalen wird auf die repräsentative Wahlstatistik besonders hingewiesen. Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen der Wahlvorschriften in jedem Fall gewahrt.


Ergebnisse der Landtagswahl

Die Ergebnisse der Landtagswahl 2022 finden Sie hier.

Auf unserer Homepage werden wir die Informationen natürlich auch bereit stellen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.



 
 
 

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Herr Stamm
Büro des Kreistages, Kommunalaufsicht
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