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22. November 2024

Rückrufaktionen: Nachweise sind dem Straßenverkehrsamt vorzulegen

Kreis Paderborn informiert über Pflichten von Fahrzeughaltern

Symbolbild - Rückrufaktion - Nachweise sind dem Straßenverkehrsamt vorzulegen © fotolia.com - Kai Krüger 
Symbolbild - Rückrufaktion - Nachweise sind dem Straßenverkehrsamt vorzulegen © fotolia.com - Kai Krüger

Immer wieder kommt es vor, dass Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn von Rückrufaktionen verschiedener Autohersteller betroffen sind. Sie bekommen dann Post von ihrer Zulassungsstelle und werden aufgefordert tätig zu werden und den Wagen in einer Werkstatt vorzustellen. Der Nachweis darüber muss aber beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn vorgelegt werden und das sorgt immer wieder für Unklarheiten.

Was ist eine Rückrufaktion?

Eine Rückrufaktion wird eingeleitet, wenn ein Mangel an einem Fahrzeug festgestellt wird, der potenziell eine Gefahr darstellt. Im Jahr 2023 waren mehrere hundert Fahrzeuge davon betroffen. Grundlage hierfür ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert die örtlichen Zulassungsstellen. Die Zulassungsstelle überwacht die Durchführung und informiert betroffene Fahrzeughalter, die aufgefordert werden, eine Vertragswerkstatt aufzusuchen.

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich übernimmt der Hersteller die Kosten für Rückrufmaßnahmen innerhalb der Gewährleistungszeit. In der Regel bieten die Hersteller diesen Service auch nach Ablauf der Garantie kostenfrei an. Fahrzeughalter sollten sich in solchen Fällen direkt an ihren Vertragshändler wenden.

Was passiert, wenn Rückrufe ignoriert werden?

Wenn Fahrzeughalter auf eine bekanntgegebene Rückrufaktion nicht reagieren, drohen ernsthafte Konsequenzen. Das Straßenverkehrsamt ist verpflichtet, die Durchführung der Maßnahme zu überwachen. „Ohne Nachweis, dass die Maßnahmen entsprechend der Rückrufaktion in einer Werkstatt durchgeführt wurden, wird das Führen des Fahrzeugs gebührenpflichtig untersagt und eine Stilllegung droht“, so Gerhard Friesen, Leiter der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt.

Fahrzeughalter sind daher verpflichtet, den Nachweis über die durchgeführte Rückrufaktion eigenständig bei der Zulassungsstelle einzureichen. Eine automatische Übermittlung durch die Werkstätten erfolgt nicht.

Was tun bei Verzögerungen?

Sollten Fahrzeughalter aufgrund von Lieferengpässen oder Terminproblemen in der Werkstatt die gesetzten Fristen nicht einhalten können, ist es dringend erforderlich, die Zulassungsstelle frühzeitig zu kontaktieren. Nur so können weitere Maßnahmen von Seiten der Zulassungsstelle vermieden werden.

„Wir appellieren an alle betroffenen Verkehrsteilnehmenden, dass Rückrufaktionen unbedingt wahrgenommen werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten“, sagt Ferdinande Schröder, Leiterin des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn.

 
 
 

Kontakt

Herr Friesen
Ordnungsamt
Sachgebietsleitung

Tel. 05251 308 - 3203
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Anschrift

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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