01. Juli 2024
sollen helfen, die Kompostierbarkeit des Bioabfalles sicherzustellen
Zum 1. Mai 2025 tritt eine wichtige Änderung im Umgang mit Bioabfällen in Kraft. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat die „Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“ verabschiedet, die strengeren Regelungen für die korrekte Mülltrennung einführt. Diese betreffen sowohl Mieter als auch Eigentümer und zielen darauf ab, die Umweltbelastungen vor allem durch Kunststoffe erheblich zu reduzieren.
Dem Kreis Paderborn liegt der umweltfreundliche Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. So wird beim Vertragspartner für Bioabfall aus dem Kreis Paderborn, der Firma Kompotec in Nieheim, aus einer Tonne Bioabfall etwa eine halbe Tonne hochwertiger Kompost produziert, der als umweltfreundlicher Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Doch dieser Prozess kann nur erfolgreich sein, wenn keine Störstoffe in der Biotonne enthalten sind. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und entsprechende Neuerungen in die Wege geleitet. Die gesetzlichen Änderungen sehen unter anderem vor, dass spätestens ab Mai 2025 nur noch maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe im Bioabfall enthalten sein dürfen. Dies soll gewährleisten, dass Kunststoffe und andere Störstoffe nicht in den Verarbeitungsanlagen der Biokompostanlagenbetreiber landen, wo sie den Verrottungsprozess beeinträchtigen und die Umwelt weiter belasten könnten.
So wurde bereits vor einem Jahr im Kreis Paderborn mit den stichprobenartigen Kontrollen der Biotonnen begonnen, um die Bürger auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Zwei Mitarbeiter des A.V.E. Eigenbetriebes kontrollieren seitdem im wöchentlichen Wechsel, für den ASP im Stadtgebiet und den A.V.E. im Kreisgebiet von Paderborn, die zur Abfallsammlung bereit- stehenden Biotonnen und versehen falsch befüllte Behälter mit einem roten Anhänger. „Diese betroffenen Tonnen werden am Abholtag nicht geleert, und die Verwaltung wird elektronisch über den Vorfall informiert,“ so der stellv. A.V.E. Betriebsleiter Herr Reinhard Kahmen. Dazu ergänzt Herr Egeler, Dezernent beim Kreis Paderborn und neuer Betriebsleiter des A.V.E.: „Es zeigt aber auch deutlich, dass die meisten Bürger den Bioabfall ordentlich trennen und nur wenige Einzelne ein Fehlverhalten an den Tag legen. Dennoch bedarf es weiterer Anstrengung und Verbesserungen um unter die anfangs erwähnte Fremdstoffquote von1,0 Prozent zu gelangen.“
Zukünftig werden auch Entsorgungsfahrzeuge mit speziellen Detektoren ausgestattet sein, die Fehlwürfe automatisch erkennen und die Einsammlung dieser Tonnen verhindern können. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass nur kompostierbare Abfälle in der Biotonne landen. Biologisch abbaubare Kunststoffe, wie BAK-Beutel, sind laut den kommunalen Satzungen im Kreis Paderborn nicht gestattet und somit bereits ausgeschlossen, um die Qualität des erzeugten Kompostes zu gewährleisten. Zusammenfassend betrachtet ist es entscheidend, dass jeder Haushalt selbst mit gutem Beispiel vorangeht und den vorhandenen Bioabfall korrekt trennt. Nur so kann der wertvolle Kreislauf der Kompostierung aufrechterhalten und dabei die Umwelt und Natur geschützt werden. Bürger, die sich nicht an diese Vorgaben halten, werden künftig mit empfindlichen Geldstrafen rechnen müssen, die je nach Schwere des Verstoßes, auch bis zu 2.500 Euro betragen können.
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