06. Februar 2025
Kreisjugendamt informiert: Jugendschutz macht keine Pause
Es wird wieder bunt auf den Straßen. Ausgelassene Partystimmung und gute Laune gehören im Karneval dazu. Im bunten Treiben erinnert das Kreisjugendamt Paderborn gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde daran, den Jugendschutz im Blick zu behalten. „Jugendschutz macht keine Pause“, betont Günther Uhrmeister, Leiter des Kreisjugendamtes.
Alle Erwachsenen, auch Vereine, Veranstalter und Gewerbetreibende sind deshalb aufgefordert, sich ihre Verantwortung im Bereich des Jugendschutzes bewusst zu machen und als Vorbilder zu agieren. „Jugendschutz ist nicht nur ein Thema der Behörden, sondern beginnt bereits im Elternhaus“, so Uhrmeister.
Alkoholgenuss und Zigarettenkonsum gehören für viele Jecken zum Feiern dazu. Wenn aber aus Lachen Lallen und aus Schunkeln Schwanken wird, hört der Spaß auf. Deshalb lohnt sich der genaue Blick ins Jugendschutzgesetz. Dort sind der Verkauf und die Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Minderjährige genau geregelt:
An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke wie Bier, Wein, oder Sekt und Mischungen mit nichtalkoholischen Getränken weder abgegeben, noch darf ihnen der Konsum gestattet werden. Hochprozentiges wie Spirituosen sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Die Veranstalter sind verpflichtet, zu kontrollieren und sicherzustellen, dass keine alkoholischen Getränke an Minderjährige abgegeben werden. Auch das Rauchen ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet - egal, ob gewöhnliche Zigaretten, E-Zigaretten oder Shishas.
„Auto- und Zweiradfahrende sollten mit Kontrollen rechnen. Schon bei 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist. Auch Restalkohol ist nicht zu unterschätzen. Auf Nummer sicher gehen Feiernde mit dem öffentlichen Nahverkehr," rät Kriminalhauptkommissarin Corinna Koptik, Sprecherin der Paderborner Polizei.
Nach Hause gehen, wenn es am schönsten ist – ein Spruch aus alten Tagen mit langem Bart. Vorgaben gibt es aber auch hier. Karnevalfans unter 16 Jahren, dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person teilnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren dürfen längstens bis 24 Uhr feiern.
„Wir raten, dass sich Eltern für die Feierpläne ihrer Kinder interessieren und auch Freunde und Orte kennen, wo sich die Clique trifft“, rät Carlos Tomé, zuständig für den Kinder- und Jugendschutz im Paderborner Kreisjugendamt. Und: „Eltern sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet“.
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