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25. Februar 2019

Karneval: „Jugendschutz geht alle an“

Jugendschutzkontrollen in den Karnevalshochburgen am Wochenende und Rosenmontag

Jugendschutz gilt auch im Karneval 
Jugendschutzkontrollen mit Ansage: Denn Jugendschutz gilt auch im Karneval, Bildnachweis: Michael Fritzen - Fotolia

Ist doch Karneval. Da kann man doch mal fünfe gerade sein lassen? „Nein, der Jugendschutz gilt auch im Karneval“, sagt dazu Günther Uhrmeister, Leiter des Paderborner Kreisjugendamtes. Der wichtigste Rat lautet, und das nicht nur zu Karneval: Grenzen setzen und Zeit nehmen für ein klärendes Gespräch.

Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen wird auch am kommenden Karnevalswochenende und bei den Rosenmontagsumzügen kontrolliert. Unterwegs sein werden Teams aus Jugend- und Ordnungsamt sowie dem Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Paderborn. Gerade an den Karnevalstagen kommen Kinder und Jugendliche nicht selten zum ersten Mal mit Alkohol in Kontakt. „Kinder schauen sich sehr genau an, wie sich ihre Eltern und andere Erwachsene verhalten“, betont Uhrmeister. Hier habe wirklich jeder eine Vorbildfunktion. Das Paderborner Kreisjugendamt erinnert noch einmal an die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen:
Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis Mitternacht bleiben.

Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist generell verboten. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren laut Gesetz erlaubt. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky sind erst ab 18 erlaubt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen, Tabakwaren und Zigaretten nicht an Kunden unter 18 verkauft werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen tragen sowohl die Eltern als auch die Veranstalter und das Verkaufspersonal.

„Alkohol bei Jugendlichen ist ein Gruppenphänomen“, erläutert Stefanie Lang, zuständig für den Kinder- und Jugendschutz im Paderborner Kreisjugendamt. Deshalb sollten sich Eltern für die Feierpläne ihrer Kinder interessieren bzw. die Freunde und Orte kennen, an denen sie sich verabreden. Eltern sollten sich vernetzen und gemeinsame Regeln treffen. Und: „Eltern sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet“, bekräftigt Lang.


 
 
 

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