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21. Mai 2025

Maßnahmen zum Schutz der Gewässer unerlässlich

Allgemeinverfügung des Kreises Paderborn tritt am morgigen Donnerstag in Kraft

Allgemeinverfügung tritt am 22.05.2025 in Kraft Foto: Adobe.stock.com - Oleksandr Baranov 
Allgemeinverfügung tritt am 22.05.2025 in Kraft Foto: Adobe.stock.com - Oleksandr Baranov

Angesichts der anhaltenden Trockenheit, der deutlich zu niedrigen Wasserstände und zum Schutz von Tieren und Pflanzen regelt der Kreis Paderborn perAllgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus heimischen Flüssen und Bächen.

Ab dem 22.05.2025 ist das Abpumpen mit mechanischen und elektrischen Pumpen- und Saugvorrichtungen sowie das Befüllen fahrbarer Behältnisse verboten. Erlaubt ist das Schöpfen geringer Mengen per Eimer und Gießkanne sowie das Tränken von Weidevieh.

„Die Mitarbeitenden unseres Umweltamtes haben die derzeitige Lage genau im Blick. Das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserdargebot ist nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Die jetzt getroffenen Maßnahmen sind somit unerlässlich“, erklärt Henrik Egeler, zuständiger Dezernent der Paderborner Kreisverwaltung. „Wir müssen verhindern, dass sich die ohnehin schon kritischen Zustände in den Gewässern weiter verschärfen“.
Niederschlag, sofern er sich ankündigt, wird derzeit - selbst bei einem starken Regenschauer – nur von der Vegetation aufgenommen. „Die Pegelstände werden durch einen Platzregen nicht beeinflusst, bleiben weiterhin niedrig oder sinken sogar, was eine weitere Verschlechterung des ökologischen und chemischen Gewässerzustands zur Folge hätte“, erklärt Markus Brökling, Leiter des Amtes für Umwelt, Natur und Klimaschutz.

Derzeit liegen die Wasserstände auf einem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht wird. „Mit Blick auf den Wasserhalt ist es deshalb unverzichtbar, sparsam mit den vorhandenen Reserven umzugehen“, so weiterhin der dringende Appell aus dem Umweltamt des Kreises.

Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2025 und kann bei Bedarf jederzeit angepasst werden.

Die Bezirksregierung Detmold ist als Obere Wasserbehörde zuständig für die Flüsse Ems, Lippe und Weser. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und der Stadt Bielefeld zuständig.

 
 
 

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