25. Juni 2025
Allgemeinverfügung für Jagdausübungsberechtigte tritt am 1. Juli in Kraft
Nachdem Mitte Juni erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen bei einem Wildschwein im Kreis Olpe amtlich festgestellt wurde, trifft der Kreis Paderborn nun vorsorglich Maßnahmen. Aufgrund der geografischen Nähe zum Kreis Olpe hat die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
„Ziel der Maßnahmen ist es, die Einschleppung der Tierseuche frühzeitig zu erkennen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern,“ erklärt Landrat Christoph Rüther.
„Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich, aber für Wild- und Hausschweine hochansteckend und fast immer tödlich. Deshalb müssen wir alles dafür tun, um einen Ausbruch im Kreis Paderborn zu verhindern“, fügt Kreisveterinärin Bettina Bertelt hinzu.
Im Kreis Paderborn gibt es große Wildschwein- und vor allem Hausschweinpopulationen. Bei der Tierseuchenkasse sind (Stand 20.06.2025) mehr als eine halbe Million Schweine (ca. 525.000 ) gemeldet. Davon entfallen alleine ca. 290.000 Tiere auf die Städte Bad Wünnenberg, Büren und Lichtenau im Südkreis.
„Diese gilt es zu schützen, dafür sind wir aktuell auf die Mithilfe aller Jägerinnen und Jäger angewiesen und dankbar für die Unterstützung der Jägerschaft bei der Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest“, so Landrat Christoph Rüther.
Die Allgemeinverfügung richtet sich insbesondere an die Jägerinnen und Jäger im Kreis Paderborn. Diese sind verpflichtet, Proben zu sichern. Bei jedem gesund, krank oder tot aufgefundenen Wildschwein muss eine Blutprobe entnommen und zur Untersuchung auf ASP an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn übermittelt werden.
Die benötigten Blutprobenröhrchen und fertigen Entnahmekits können kostenfrei im ServiceCenter der Kreisverwaltung in der Aldegreverstraße in Paderborn abgeholt werden. Eine Abgabe der Proben kann ebenfalls dort erfolgen. Jäger, die nicht im Kreis Paderborn, aber innerhalb von NRW wohnen, können die Blutproben auch bei ihrem örtlich zuständigen Veterinäramt abgeben.
Verendet aufgefundene Wildschweine, die nicht durch Jagd oder Unfall getötet wurden, sind dem Veterinäramt umgehend zu melden.
Zum Schutz aller Schweinehaltungen besteht zudem die Pflicht und die Notwendigkeit, dass auch Hobbyschweinehalter, zu denen auch Halter von Minipigs und Hängebauchschweinen gehören, die Tiere beim Kreisveterinäramt und bei der Tierseuchenkasse melden.
Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen nicht gefährlich – weder durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren noch durch den Verzehr von Fleisch. Wildschweinefleisch und daraus produzierte Lebensmittel können - auch aufgrund der Vielzahl der Kontrollen - bedenkenlos verzehrt werden.
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen,
Tel. 05251 / 308-3952,
E-Mail:tiergesundheit@kreis-paderborn.de.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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